Neue PAR-Richtlinie 01.07.2021

8. September 2021

Neue PAR-Richtlinie 01.07.2021

Die Formulare sind in vielen Praxen schon angekommen, die Softwarehersteller müssen jedoch noch nachliefern. Bitte keine Panik, das sollte kein Problem sein. Der PAR-Plan kann problemlos ausgefüllt werden. Der Antrag wird in maximal drei Wochen durch die GKV bearbeitet und ist in circa vier bis fünf Wochen zurück. Streng genommen könntet ihr also erst im August mit einer Genehmigung rechnen.

Viele Patienten:innen und Praxen haben da noch Urlaub. Die notwendige konservierende/chirurgische Behandlung muss vor Beginn der PAR- Therapie abgeschlossen sein. Dann sind wir im September. Beginnend mit dem Therapiegespräch, der Mundhygieneunterweisung und die anschließende PAR-Therapie, schmilzt das Zeitfenster bis Oktober. Ihr könnt euch also in Ruhe bis zur Softwareumstellung auf die Planung der Therapie konzentrieren.

Ihr könnt bereits jetzt in der Praxis ab 01.07.2021 die Grundlagen schaffen, bis die ersten genehmigten Pläne zur PAR-Therapie zurückkommen und die neue PAR–Behandlungsstrecke erfolgt.

Für die neue PAR–Strecke ergibt sich folgende Abfolge:

  1. Befundung mittels 01, gegebenenfalls 04, Nutzung des Anamnesebogen bezüglich Diabeteserkrankung
  2. Behandlungsnotwendigkeit gegeben (Richtlinie)
  3. Ab 07.2021 ist keine Vorbehandlung und keine Mitarbeit des Patienten mehr nötig
  4. Besteht ein Diabetes, HbA1c-Wert anfordern – solange ihr noch keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte habt
  5. Neuen PAR-Plan erstellen und alle Daten angeben
  6. PAR-Plan an die GKV zur Genehmigung senden, Porto darf berechnet werden
  7. Genehmigung abwarten, maximal drei Wochen gemäß § 13 SGB V – Verlängerung ist mit einer erteilten Begutachtung möglich
  8. Notwendige konservierende/chirurgische Behandlungen planen
  9. Nach Genehmigung: Aufklärungsgespräch nach BEMA ATG und Mundhygieneunterweisung nach BEMA MHU terminieren
  10. Notwendige konservierende/chirurgische Behandlungen abschließen
  11. Vereinbarung der Behandlung nach BEMA AIT a/b, gegebenenfalls BEMA 108

Abrechnung der erbrachten Leistungen. Nachfolgende Leistungen können dann monatlich abgerechnet werden!

  1. Nach drei bis sechs Monaten nach 111 erfolgt eine Befundevaluation nach BEMA BEV a und die Entscheidung, offenes Verfahren ja/nein
  2. Erfolgt ein offenes Verfahren – Anzeige an die GKV (keine Genehmigung)
  3. Offenes Verfahren nach BEMA CPT a/b
  4. Planung der Nachsorge nach BEMA 111
  5. Nach drei bis sechs Monaten nach 111 erfolgt eine erneute Befundevaluation nach BEMA BEV b
  6. Start in die UPT mit dem Behandlungsumfang der Gradeinteilung Grad A, B, C
  7. Ist die UPT nicht ausreichend, darf eine Verlängerung beantragt werden

Zwischen den Terminabfolgen können private Leistungen via GOZ zusätzlich vereinbart werden. Das ist mit der neuen PAR-Strecke nach wie vor möglich. Achtet bitte auf die Zeitabstände für die Folgeleistungen. Hier eine Auflösung der neuen BEMA-Positionen und Veränderungen:

Kontakt

Jana Brandt

Freiberufliche ZMV, Fachautorin & Referentin
Individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA
Kornmarkt 1
06256 Sangerhausen
zmv.j.b.inpra@googlemail.com

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