Dr. Karl Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstands:
„Die Hersteller von Konnektoren dürfen keinen Zugriff auf personenbezogene Logdaten erhalten. Das ist in den Produkt-Spezifikationen klar ausgeschlossen und wird im Rahmen der Zulassung von der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationspolitik geprüft. Sollten bei diesen Verfahren Fehler passiert sein und sich die Vorwürfe tatsächlich bewahrheiten, müssen die Probleme so schnell wie möglich behoben werden. Zugleich müssen betroffene Praxen umgehend darüber informiert werden, wie und wann die fehlerhaften Konnektoren wieder bestimmungsgemäß arbeiten.“
Die Bewertung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der dem Bericht zufolge die Praxen in der Verantwortung sieht, weist die KZBV entschieden zurück. „Die zitierte Aussage ist sehr ärgerlich. Und sie ist falsch!“, betonte Pochhammer. „Zahnarztpraxen sind gesetzlich verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt dabei ausdrücklich nicht in ihrer Verantwortung, weil Praxen eben nicht über die Mittel der Datenverarbeitung mitentscheiden, sondern nach dem Willen des Gesetzgebers einen zugelassenen Konnektor einsetzen müssen.“
Zahnärztinnen und Zahnärzte hätten also schlichtweg keine Möglichkeit, Einfluss auf das in dem Bericht geschilderte Vorgehen des Konnektors zu nehmen. „Vor diesem Hintergrund ist es vollkommen abwegig, nun den Praxen die Schuld an dieser erneuten TI-Panne in die Schuhe zu schieben.“ Die KZBV verwahre sich im Namen des gesamten Berufsstandes gegen solche unzutreffenden Schuldzuweisungen. „Wenn Herr Prof. Kelber als BfDI sich schon medienwirksam auf Fehlersuche begibt, dann sollte er damit zunächst beim Hersteller secunet, bei der gematik und beim BSI beginnen.“ Die letztlich Verantwortlichen müssten betroffene Praxen schnellstmöglich über den Vorfall aufklären und klarstellen, dass die Zahnärzte für die vermeintlichen Fehler eben nicht verantwortlich sind, sagte Pochhammer.