Als wissenschaftliche Fachgesellschaft setzt sich die DGAZ seit vielen Jahren erfolgreich für die Mundgesundheit älterer Menschen und anderer vulnerabler Patientengruppen ein. Mit Wiedereinführung einer strikten Budgetierung im Verbund mit Honorarkürzungen für die Zahnärzteschaft, wie sie das GKV-FinStG derzeit vorsieht, wäre dieses wichtige versorgungspolitische Ziel für die DGAZ unerreichbar.
Die wachsende Zahl älterer Patientinnen und Patienten, darunter besonders Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung, würde von solchen Sparmaßnahmen des Gesetzgebers in der ambulanten aufsuchenden Betreuung zuhause oder in Pflegeeinrichtungen besonders hart getroffen. Die Politik darf die überaus erfolgreiche Arbeit der Zahnärzteschaft in diesem Bereich nicht mutwillig gefährden, die durch zahlreiche Gesetze wie das VSG, das PNG und das VStG zuvor jahrelang aktiv unterstützt wurde, so die DGAZ.
Die DGAZ unterstützt in diesem Zusammenhang vollumfänglich die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) zum Entwurf des GKV-FinStG. Die neue PAR-Therapie hat speziell für die Seniorinnen und Senioren große Bedeutung, beinhaltet sie doch Aspekte, die in der vertragszahnärztlichen Versorgung bisher komplett gefehlt haben, etwa das parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch als eigener Therapieschritt, die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung und die unterstützende Parodontitistherapie (UPT), die einen besonders wichtigen Stellenwert hat, nicht zuletzt im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung des Behandlungserfolgs. Die DGAZ teilt die erheblichen Befürchtungen der DG PARO, die davon ausgeht, dass die zielgerichtete Versorgung der Parodontitis nach vielen Jahren des Stillstandes und ersten Fortschritten im Kampf gegen die Volkskrankheit nach Einführung der neuen Behandlungsstrecke durch das GKV-FinStG massiven Schaden nehmen würde.
Mit Hinweis auf die Risiken für die Versorgung der vulnerablen Gruppe der älteren und pflegebedürftigen Menschen fordert die DGAZ den Bundesgesundheitsminister auf, auf die geplante strikte Budgetierung zu verzichten! Diese werde zwangsläufig erhebliche Leistungskürzungen für Patienten mit sich bringen.
Eine solche Budgetierung würde nicht nur zu Lasten der Mundgesundheit, sondern auch zu Lasten der Allgemeingesundheit der Bevölkerung gehen. Denn die Gesetzliche Krankenversicherung würde mittelfristig mit mehr Kosten belastet, die durch Einsparungen kurzfristig nicht kompensiert werden können.
Der Gesetzgeber hat insbesondere für Senioren, für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung eine besondere Fürsorgepflicht. Aus wissenschaftlicher und ethischer Sicht spricht sich die DGAZ dafür aus, dass der Gesetzgeber dieser besonderen Verpflichtung ohne Einschränkungen nachkommt und auf die genannten Regelungen im GKV-FinStG verzichtet.