„An den Rahmenbedingungen, unter denen das E-Rezept in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe eingeführt werden sollte, hat sich nichts geändert“, stellte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender der KZBV klar. „Es gab und gibt die E-Rezept-App der gematik und den Ausdruck des E-Rezepts als sichere Übertragungswege für den E-Rezept-Token. Beide Wege sind mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt.“ Dass nun die Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein die individuelle Lösung eines ärztlichen Softwareherstellers, der seinen Kunden die Übertragung des Tokens per E-Mail ermöglicht hatte, untersagt habe, sei kein Grund, dass Projekt zu stoppen. „Wir verstehen den Wunsch nach einfachen digitalen Alternativen zum Tokenausdruck. Deshalb setzen wir uns für den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke als zusätzliche digitale Variante, die ohne Ausdruck und App auskommt, ein. Hier müssen gematik und Bundesgesundheitsministerium zeitnah eine Lösung liefern. Der Tokenausdruck sei als Alternative für alle Fälle, in denen rein digitale Wege nicht möglich oder vom Patienten nicht gewollt sind, konzipiert und auch notwendig. Als Standardweg des E-Rezepts sollte er auf Dauer nicht dienen. Daher befürworte man zusätzliche digitale Lösungen – der Versand per ungeschützter E-Mail sei jedoch keine Option.
„Die E-Mail war als sicherer Einlöseweg kein Bestandteil der gematik-Spezifikationen für das E-Rezept“, erklärt Michael Evelt, stellv. Vorsitzender der KZV Westfalen-Lippe. Hier habe ein (!) Hersteller ärztlicher Primärsysteme seinen Kunden eine individuelle Lösung bereitgestellt. „In zahnärztlichen Praxisverwaltungssystemen spielt diese Variante keine Rolle“, so Evelt. Zahnarztpraxen könnten darauf vertrauen, dass sie das E-Rezept sicher abgeben, wenn sie den Token für ihre Patienten in der Praxis ausdrucken. Eine andere sicherere und digitale Alternative sei aktuell die Verwendung der E-Rezept-App der gematik durch die Patienten selbst. „Die sicheren Einlösewege für das E-Rezept sind allen Beteiligten lange bekannt“, erklärten Pochhammer und Evelt. „Für uns hat sich an den Rahmenbedingungen daher nichts geändert. Die KZVen werden den E-Rezept-Rollout folglich ab dem 1. September 2022 wie geplant fortsetzen. Von gematik und BMG erwarten wir, dass das E-Rezept zeitnah und sicher mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst werden kann.“