In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) ist der Bundesrat den Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses gefolgt und fordert, die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Behandlungsstrecke aus der zahnärztlichen Budgetierung herauszunehmen. Für den Erhalt dieser wichtigen Behandlung haben sich auch die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in den vergangenen Monaten vehement eingesetzt, um die Mund- und Allgemeingesundheit von 30 Millionen betroffenen Patientinnen und Patienten weiterhin zu garantieren.
Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer begrüßte die Entscheidung der Länderkammer: „Gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben wir unsere Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes an die Länder adressiert, um eine präventionsorientierte Parodontitis-Therapie weiterhin zu ermöglichen und im Sinne des Patientenwohls Leistungskürzungen zu vermeiden. Dass der Bundesrat heute Änderungen am GKV-FinStG empfiehlt, ist ein richtiges und wichtiges Signal für das weitere Gesetzgebungsverfahren.“
Eßer verdeutlicht nochmal, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form tiefgreifende Negativfolgen für die Mund- und Allgemeingesundheit in Deutschland hätte. „Insbesondere die neue Versorgungsstrecke für die wissenschaftlich abgesicherte Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis wäre von den geplanten Regelungen betroffen und stünde faktisch vor dem Aus. Und das, obwohl die mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses und unter Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums erst im Juli 2021 eingeführte präventionsorientierte neue Parodontitis-Therapie von allen Beteiligten als „Quantensprung“ für die Prävention begrüßt worden war.“
Die im GKV-FinStG vorgesehene Budgetierung und Deckelung der Ausgaben hätte in der vorliegenden Fassung zur Folge, dass begonnene Parodontitis-Behandlungen zu Teilen nicht zu Ende geführt und neue Behandlungen nicht begonnen werden könnten. Dies beträfe fast jeden zweiten Erwachsenen in Deutschland. Unbehandelt ist Parodontitis die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Daneben sind Wechselwirkungen mit Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, demenziellen Erkrankungen, Frühgeburten sowie schweren Covid-Verläufen wissenschaftlich nachgewiesen. „Das GKV-FinStG droht den neuen Versorgungsansatz bei der Parodontitis-Therapie im Keim zu ersticken. Als Vorreiter im Bereich Prophylaxe und Prävention, wird sich die Zahnärzteschaft nun konstruktiv in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Know-how und ihrer Expertise einbringen“, kündigte Eßer an.
„Noch können die weitreichenden Auswirkungen des GKV-FinStG auf die Parodontitisbehandlung von Millionen von gesetzlich Versicherten vermieden werden, die so sicher bei der Entwurfserstellung nicht gesehen wurden. Dadurch können spätere Belastungen für das Gesundheitssystem insgesamt reduziert werden, denn die Kosten einer einmaligen Behandlungsstrecke sind am Ende gar nicht mehr mit den Belastungen für das GKV-System durch Kosten möglicher Behandlungen für Langzeiterkrankungen in Relation zu setzen“.
Eßer betonte: „Das im Gesetz vorgesehene Mittel der Budgetierung und Deckelung ist grundsätzlich nicht zielführend, Kosteneinsparungen ohne Leistungskürzungen werden damit nicht realisiert. Der Berufsstand hat in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass es auch ohne Deckelung nicht zu einer Explosion der Behandlungskosten kommt – im Gegenteil: Der Anteil zahnärztlicher Leistungen an den Gesamtkosten der GKV ist kontinuierlich gesunken. Gleichzeitig sind wir Vorreiter bei Prävention und Prophylaxe, mit diesem Know-how wollen wir uns auch künftig konstruktiv an den Diskussionen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beteiligen. Der Gesetzgeber erkennt die Bedeutung von Prävention an, die Bundesregierung hat sich dies sogar im Koalitionsvertrag als Leitgedanke auf die Fahnen geschrieben. Das stimmt allerdings überhaupt nicht mit dem überein, was das GKV-FinStG in seiner jetzigen Form zur Folge hätte. Deshalb muss die Parodontitisbehandlung extrabudgetäre Leistung werden.“
Weitere Informationen zum GKV-FinStG können hier abgerufen werden.