Digitale Gehaltsabrechnungen: Was Zahnarztpraxen jetzt wissen müssen

6. Februar 2025

Digitale Gehaltsabrechnungen: Was Zahnarztpraxen jetzt wissen müssen

Die Digitalisierung schreitet auch in Zahnarztpraxen immer weiter voran. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt, dass Gehaltsabrechnungen nicht zwingend in Papierform erfolgen müssen. Doch was bedeutet das für Zahnärztinnen, Zahnärzte und ihre Teams?
Digitale Gehaltsabrechnungen können den Arbeitsalltag spürbar erleichtern, aber nur, wenn klare Regeln sichergestellt sind.

Gehaltsabrechnung per digitalem Postfach – was ist erlaubt?

Laut BAG kann die Verpflichtung zur Gehaltsabrechnung auch in digitaler Form erfüllt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Dokumente in ein passwortgeschütztes, digitales Postfach der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters eingestellt werden.

Wichtig: Falls ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin keinen privaten Zugang zu einem entsprechenden Endgerät hat, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Abrechnung im Betrieb eingesehen und ausgedruckt werden kann.

Widerspruch gegen digitale Gehaltsabrechnung – was gilt?

Ein Urteil zeigt, dass nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Umstellung auf digitale Abrechnungen einverstanden sind. In einem konkreten Fall forderte eine Angestellte weiterhin Abrechnungen in Papierform. Das BAG entschied jedoch, dass die digitale Bereitstellung ausreicht, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind.

Teilzeitkräfte profitieren von neuem Urteil zu Überstundenzuschlägen

Eine weitere Entscheidung des BAG sorgt für Klarheit bei Überstundenzuschlägen für Teilzeitkräfte. Bisher war es üblich, dass Teilzeitbeschäftigte erst dann einen Zuschlag erhielten, wenn sie die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten. Das führte dazu, dass viele Überstunden ohne zusätzliche Vergütung blieben.

Das BAG hat entschieden, dass jede Stunde, die über die individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, als Überstunde gewertet werden muss – und damit zuschlagsberechtigt ist. Betroffene Teilzeitkräfte können unter bestimmten Bedingungen sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.

Fazit: Digitalisierung und Fairness in Zahnarztpraxen
Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxismanager sollten sich mit den aktuellen rechtlichen Entwicklungen vertraut machen. Digitale Gehaltsabrechnungen können Arbeitsprozesse optimieren, erfordern jedoch klare Strukturen und Zugangsmöglichkeiten. Gleichzeitig profitieren Teilzeitkräfte von mehr Fairness bei Überstundenzuschlägen. Wer hier gut informiert ist, sorgt für eine moderne und rechtssichere Praxisführung.

Quelle: zm online unter BAG-Urteil digitale Gehaltsabrechnung – zm-online

Kontakt

Beata Luczkiewicz

Freie Journalistin
Beata ist Fachautor für das Recall-Magazin und spezialisiert auf Themen rund um Praxismanagement, Patientenkommunikation und effiziente Abläufe in Zahnarztpraxen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Gesundheitsbereich liefert sie fundierte und praxisnahe Inhalte für Praxisteams.
kontakt@beata-luczkiewicz.de

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