„Zahnersatz wie beispielsweise Kronen, Brücken oder Prothesen wird für gesetzlich Krankenversicherte günstiger“, so Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente. Der Grund: Ab dem 1. Oktober 2020 steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Versicherte haben dann Anspruch auf eine Erstattung der Kosten in Höhe von 60 Prozent der Regelversorgung. Bisher waren es 50 Prozent. Gleichzeitig erhöht sich auch der zusätzliche Bonus bei einem lückenlos geführten Bonusheft.
Was kostet Zahnersatz? Diese Frage stellen sich viele Patienten, wenn eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig wird. Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zum Zahnersatz, den sogenannten befundorientierten Festzuschuss. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen für jeden festgestellten zahnärztlichen Befund einen festgesetzten Betrag übernehmen. Zu diesem Zweck hat ein Fachgremium der Krankenkassen und der Zahnärzte über 40 Befunde für zerstörte oder fehlende Zähne in einer Tabelle gelistet.
Ab dem 1.10.2020 deckt der Zuschuss gemäß dem aktuellen Terminservice- und Versorgungsgesetz 60 Prozent der Kosten einer medizinisch ausreichenden Regelversorgung ab. Bisher waren es 50 Prozent. „Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenkassen den gesetzlich festgelegten Betrag auch dann zahlen, wenn sich Versicherte für eine höherwertige Versorgung wie beispielsweise eine Vollkeramikkrone entscheiden“, erläutert Kropp. „Der Eigenanteil des Versicherten fällt dann jedoch auch höher aus.“
Lückenloses Bonusheft erhöht Zuschuss zusätzlich
Nehmen gesetzlich Versicherte regelmäßig einmal im Jahr Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahr und lassen dies in ihrem Bonusheft eintragen, steigt der Zuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz weiter. Sind im Bonusheft jährliche Besuche über fünf Jahre vermerkt, beträgt ab 1.10.2020 der Festzuschuss 70 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung. Haben Versicherte über zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, setzt die Krankenkasse ihren Zuschuss ab 1.10.2020 in Höhe von 75 Prozent an. Zuvor waren es 60 bzw. 65 Prozent.