
Die Ausbildung ist geschafft, die ersten Berufsjahre liegen vielleicht schon hinter dir, und der Wunsch nach einer Weiterbildung wächst. Vielleicht soll es in Richtung Prophylaxe gehen, vielleicht in die Verwaltung oder ins Praxismanagement. Doch spätestens bei der Suche nach einer passenden Fortbildung stellt sich neben der Frage „Was passt zu mir?“ eine zweite: Was kostet das eigentlich?
Für ZFA, die ihre Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben, gibt es eine Förderung, die großzügig ausfallen kann. Mit dem Weiterbildungsstipendium sind innerhalb von maximal drei Jahren bis zu 9.135 Euro möglich.
Welche Weiterbildungen gefördert werden
Das Interessante ist: Das Geld ist nicht an eine einzige vorgegebene Weiterbildung gebunden. Gefördert werden fachliche und fachübergreifende Qualifizierungen. Du wählst deine Lehrgänge selbst aus.
Für ZFA kommen zum Beispiel Aufstiegsfortbildungen zur ZMP, ZMF, ZMV oder DH infrage. Auch Fachwirt-Weiterbildungen, Kurse zu neuen Technologien und Arbeitstechniken, Management, Rhetorik oder Präsentationstechniken sowie Auslandspraktika können förderfähig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich sogar ein berufsbegleitendes Studium bezuschussen.
Damit kann das Stipendium ganz unterschiedliche Karrierewege begleiten, vom Ausbau der fachlichen Kompetenz bis zur Vorbereitung auf neue Aufgaben in der Praxis.
Voraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium für ZFA
Nicht jede ZFA kann sich um die Förderung bewerben. Eine Möglichkeit ist eine Abschlussnote von 1,9 oder besser beziehungsweise mindestens 87 Punkte im Prüfungsergebnis. Auch eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb kann die besondere berufliche Leistung belegen. Darüber hinaus ist eine Aufnahme mit einem begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule möglich.
Grundsätzlich muss die Aufnahme in das Förderprogramm vor dem 25. Geburtstag erfolgen. Berücksichtigungszeiten wie etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit können die Altersgrenze um bis zu drei Jahre verschieben. Einen automatischen Anspruch auf ein Stipendium gibt es nicht.
Eigenanteil und Ausschlüsse
Wer aufgenommen wird, bekommt die Weiterbildung nicht komplett bezahlt. Bei jeder geförderten Maßnahme beträgt der Eigenanteil zehn Prozent. Die übrigen Kosten können im Rahmen des verfügbaren Förderbetrags über das Stipendium finanziert werden.
Nicht gefördert werden zum Beispiel Umschulungen, Zweitausbildungen oder Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel ausgerichtet sind. Auch Kurse zum Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse, wie der Mittleren Reife oder Fachhochschulreife, gehören nicht dazu.
Wo ZFA sich bewerben können
ZFA gehören beim Weiterbildungsstipendium zu den dualen Ausbildungsberufen. Die Bewerbung läuft deshalb nicht direkt über die SBB, sondern über die Stelle, bei der dein Ausbildungsvertrag eingetragen war. Bei ZFA ist das in der Regel die zuständige Zahnärztekammer. Die Angabe findest du im Ausbildungsvertrag.
Wichtig: Einen bundesweit einheitlichen Bewerbungsschluss gibt es nicht. Die zuständigen Stellen legen ihre Termine selbst fest. Prüfe die Bewerbungsfrist deshalb direkt bei deiner Zahnärztekammer.
Weiterbildungsstipendium als Chance nach der Ausbildung
Gerade für junge ZFA ist das Weiterbildungsstipendium interessant, weil es neue Möglichkeiten nach der Ausbildung eröffnen kann. Gute Leistungen in der Ausbildung können einige Jahre später dabei helfen, eine Qualifikation zu finanzieren, die sonst eine erhebliche private Investition wäre.
Auch wenn du gerade erst deine Ausbildung begonnen hast, lohnt es sich, das Weiterbildungsstipendium im Hinterkopf zu behalten. Ein guter Abschluss kann später zum Türöffner für den nächsten Karriereschritt werden.