Botox, Beauty und Berufsethik – was ZFA wissen sollten

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Beata Luczkiewicz

In der Welt der ästhetischen Medizin boomt der Markt. Seit der Pandemie und der wachsenden Social-Media-Präsenz sind Schönheitsbehandlungen wie Botox-Injektionen oder Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure so gefragt wie nie. Immer mehr Patientinnen und Patienten informieren sich über minimalinvasive Eingriffe – oft mit unrealistischen Erwartungen, beeinflusst durch Filter, Influencer und perfekte Instagram-Gesichter.

Ästhetik trifft Ethik: Was ZFA bei Botox und Beauty-Behandlungen wissen sollten.

Für ZFA wird dieses Thema zunehmend relevant. Denn Fragen zu ästhetischen Zahnbehandlungen halten nicht nur Einzug in den Praxisalltag, sondern werfen auch berufsethische Fragen auf: Wer darf eigentlich Botox spritzen? Welche Behandlungen sind Zahnärzten erlaubt? Und worauf sollte man als ZFA achten, wenn Patienten Schönheitsbehandlungen wünschen?

Gefragter denn je – aber nicht ohne Risiko

Die Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) zeigen: Nicht-invasive Behandlungen mit Botulinumtoxin (Botox) und Fillern nehmen stetig zu. Gleichzeitig häufen sich die Berichte über Komplikationen durch unsachgemäße Anwendungen – gerade wenn die Behandlungen von Personen ohne entsprechende medizinische Ausbildung durchgeführt werden.

Diese Entwicklung ist häufig auf den Einfluss der sozialen Medien zurückzuführen. TikTok, Instagram & Co. suggerieren, dass Schönheit jederzeit machbar – und scheinbar von jedem umsetzbar – ist. In Wahrheit aber ist die Injektion von Botox eine medizinische Behandlung mit klar geregelten Voraussetzungen.

Wer darf Botox spritzen – und wo liegen die Grenzen für Zahnärzte?

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wer Botox oder Filler spritzen will, braucht eine ärztliche Approbation. Das betrifft nicht nur Fachärzte für Dermatologie oder Plastische Chirurgie, sondern auch Allgemeinmediziner oder Internisten – unabhängig von der Fachrichtung.

Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte verfügen über eine Approbation, allerdings in einem anderen Rahmen: Ihre Heilerlaubnis beschränkt sich auf den Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Dementsprechend dürfen sie Botox nur dann anwenden, wenn die Behandlung diesem Bereich zuzuordnen ist – konkret im so genannten Lippenrotbereich.

Injektionen im Stirn-, Augen- oder Wangenbereich sind Zahnärzten nur dann erlaubt, wenn sie zusätzlich eine ärztliche Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis besitzen. Diese klare Abgrenzung ist wichtig – sowohl für die Patientensicherheit als auch für die rechtliche Absicherung der Praxis.

Was heißt das für dich als ZFA?

Für dich als ZFA bedeutet das vor allem: genau hinschauen. Viele Patientinnen und Patienten verwechseln medizinische Kompetenz mit schönen Praxisräumen oder sympathischem Online-Marketing. Umso wichtiger ist es, im Gespräch mit Patienten gut informiert zu sein und mit Fakten zu überzeugen.

Auch innerhalb des Praxisteams kann deine Kompetenz gefragt sein: zum Beispiel, bei der Terminplanung oder bei Aufklärungsgesprächen. Du musst keine Botox-Expertin sein – aber wissen, wo die rechtlichen Grenzen verlaufen. Auf diese Weise schützt du nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch deine Praxis vor falschen Erwartungen.

Natürlich schön – gesunde Haut braucht keine Spritze

Nicht jeder Weg führt über eine Nadel. Auch natürliche Methoden der Hautpflege gewinnen an Bedeutung. Hautärztin Dr. Yael Adler empfiehlt zum Beispiel:

  • Antioxidantien aus Karotten, Tomatenmark und Nüssen
  • Bitterstoffe und Matcha zum Entgiftung
  • Ausreichend Schlaf als Beauty-Faktor Nr. 1

Solche Tipps kannst du im Patientengespräch ergänzen – und so ganzheitlich beraten.

Fazit: Botox in der Zahnarztpraxis – informiert statt verunsichert
Botox in der Zahnarztpraxis ist kein Tabuthema – aber eines mit klaren Regeln. Als ZFA kannst du mit deinem Wissen im Bereich „Ästhetische Zahnbehandlungen“ einen wichtigen Beitrag leisten: zur Patientensicherheit, zur rechtlichen Absicherung der Praxis – und zu mehr Professionalität in der ästhetischen Beratung.
Bleib auf dem Laufenden, hinterfrage Trends – und sei ein starkes Sprachrohr für fundierte Aufklärung in deiner Praxis.

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Kontakt

Beata Luczkiewicz

Freie Journalistin
Beata ist Fachautor für das Recall-Magazin und spezialisiert auf Themen rund um Praxismanagement, Patientenkommunikation und effiziente Abläufe in Zahnarztpraxen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Gesundheitsbereich liefert sie fundierte und praxisnahe Inhalte für Praxisteams.


Email: kontakt@beata-luczkiewicz.de

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