
Welche Schablonen gibt es?
Die Abrechnung hängt davon ab, welche Art von Schablone bei der Implantation verwendet wird. Beide Varianten werden oft als „Bohrschablone” bezeichnet:
Gebührenordnung für Zahnärzte-Nummer 9003: Orientierungsschablone oder Positionierungsschablone
Gebührenordnung für Zahnärzte-Nummer 9005: Dreidimensionale Daten gestützte Navigationsschablone oder chirurgische Führungsschablone, gegebenenfalls einschließlich Fixierung
Was umfasst die Leistung?
Der Leistungsinhalt der Gebührenordnung für Zahnärzte-Nummern 9003 und 9005 umfasst das Einsetzen der Schablone und die Übertragung der Implantatposition auf die Schleimhaut.
So rechnest du die Schablonen ab
Die Gebührenordnung für Zahnärzte-Nummern 9003 und 9005 kannst du je verwendete Schablone in einem Kiefer in Ansatz bringen – unabhängig von der Anzahl der Implantate.
Wichtig zu wissen: Die Schablonen sind auch dann berechnungsfähig, wenn aus medizinischen Gründen keine Implantation stattfinden kann oder die Implantation abgebrochen wird.
Herstellung der Schablonen gesondert abrechnen
Der zahnärztliche und zahntechnische Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung dieser Schablonen ist im Leistungstext der Gebührenordnung für Zahnärzte-Nummern 9003 und 9005 nicht beschrieben. Du kannst ihn daher gemäß Paragraph 6 Absatz 1 Gebührenordnung für Zahnärzte analog berechnen.
Hinweis zur Röntgenschablone
Eine „Röntgenschablone” ist im Leistungsumfang der Gebührenordnung für Zahnärzte-Nummer 9000 „Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes” enthalten. Die Material- und Laborkosten für die Herstellung einer Röntgenschablone sind gesondert berechnungsfähig.
