
Anfang 2026 ist eine hitzige Debatte entbrannt. Der CDU-Wirtschaftsrat hat vorgeschlagen, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und sie stattdessen privat abzudecken. Der Gedanke dahinter ist einfach: Es soll Geld gespart werden.
KZBV und BZÄK haben darauf mit einer gemeinsamen Presseinformation klar Stellung bezogen. Ihre Botschaft ist deutlich: Mund- und Allgemeingesundheit lassen sich nicht trennen. Eine Ausgliederung der Zahnmedizin aus der GKV sei medizinisch falsch, sozial problematisch und am Ende sogar teurer für das Gesundheitssystem.
Für die Zahnarztpraxen ist das mehr als eine politische Grundsatzdiskussion. Es geht um den Kern ihrer täglichen Arbeit: Vorsorge, frühe Diagnostik und verlässliche Behandlung für alle Patienten.
Was die Regelversorgung in der Zahnmedizin abdeckt
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt alle zahnärztlichen Leistungen, die medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich sind. Das klingt nach abstrakten Vorschriften, ist im Alltag aber sehr konkret.
Zur Regelversorgung der Krankenkassen in der Zahnmedizin gehören zum Beispiel:
- Vorsorge und Früherkennung
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen, Parodontitis-Screening, Zahnsteinentfernung in festgelegten Intervallen sowie präventive Maßnahmen im Rahmen des Bonushefts. - Konservierende und chirurgische Behandlungen
Kariesbehandlung und Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Parodontitis-Therapie, einfache chirurgische Eingriffe und Zahnextraktionen – immer dann, wenn sie medizinisch notwendig sind. - Zahnersatz mit Festzuschuss
Bei Kronen, Brücken oder Prothesen beteiligt sich die Kasse mit einem befundbezogenen Festzuschuss an der Regelversorgung. Entscheiden sich Patienten für eine höherwertige Lösung, tragen sie die Mehrkosten selbst. - Kieferorthopädie
Bei Kindern und Jugendlichen mit medizinisch notwendigen Fehlstellungen (KIG 3–5) gehört die Behandlung zum Leistungskatalog. Bei Erwachsenen nur in Ausnahmefällen.
Kurz gesagt: Die Regelversorgung ist das stabile Fundament der zahnmedizinischen Grundversorgung, und zwar von der Vorsorge bis zur Therapie.
Warum es trotzdem zu Zuzahlungen beim Zahnarzt kommt
Viele Patienten wundern sich über eine Zuzahlung beim Zahnarzt, obwohl sie gesetzlich versichert sind. Die Antwort liegt meistens in den Details der Behandlung.
Die GKV übernimmt nur das medizinisch Notwendige. Alles, was darüber hinausgeht, gilt als Mehrleistung. Typische Beispiele sind:
- Moderne Zusatzverfahren wie elektronische Längenmessung, OP-Mikroskop, maschinelle Aufbereitung oder spezielle Spültechniken. Diese sind medizinisch oft sinnvoll, aber nicht vollständig Kassenleistung.
- Bessere Materialien oder Methoden, etwa spezielle Füll- oder Wurzelfülltechniken.
- Grenzfälle bei der Erhaltungswürdigkeit eines Zahns: Wenn nicht klar ist, ob der Zahn unter GKV-Bedingungen erhalten werden kann, wird die Behandlung häufig (teil-)privat vereinbart.
- Zusatzvereinbarungen: Für solche Mehrleistungen unterschreiben Patienten in der Regel vorab eine Vereinbarung, sodass die Zuzahlung transparent geregelt ist.
Auch die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Pflichtkatalog, wird aber von vielen Krankenkassen als Satzungsleistung bezuschusst.
Warum Prävention Verlässlichkeit braucht
KZBV und BZÄK warnen in ihrer Stellungnahme davor, die Zahnmedizin aus der solidarischen Finanzierung rauszunehmen. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt: Wenn Vorsorge und Behandlung stärker vom Geldbeutel abhängen, kommen viele Menschen später oder seltener in die Praxis.
Die Folge sind mehr Schmerzbehandlungen, aufwendigere Therapien und höhere Folgekosten. Besonders betroffen wären Kinder, Pflegebedürftige und Menschen mit Unterstützungsbedarf – also genau die Gruppen, bei denen regelmäßige Betreuung und Prävention entscheidend sind.
Mehr als „Bohren und Füllen“
Die Zahnmedizin ist heute längst mehr als ein Reparaturbetrieb. Parodontitis, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen – die Zusammenhänge sind im Praxisalltag sichtbar. Wer früh erkennt und behandelt, tut etwas für die gesamte Gesundheit der Patienten.
Die Regelversorgung sorgt dafür, dass dies nicht vom sozialen Status abhängt. Sie schafft Planungssicherheit für Praxen und Verlässlichkeit für Patienten.
Oder anders gesagt: Gute Prävention braucht ein stabiles Fundament. Und dieses Fundament heißt – jeden Tag am Behandlungsstuhl – Regelversorgung.
- Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 02.02.2026, Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich
