Für Zahnarztpraxen bedeutet das: Das Verbot von Amalgam ist eine willkommene Gelegenheit, die Mehrkostenvereinbarung (MKV) erfolgreich in der Praxis zu etablieren. Bei aufwendigeren Leistungen können Praxen zudem die Möglichkeit nutzen, diese privat abzurechnen und so ihren Patientinnen und Patienten noch individuellere Behandlungsoptionen anzubieten.
Was ändert sich für gesetzlich Versicherte?
Bisher konnten Patient im Seitenzahnbereich kostenfrei mit Amalgam versorgt werden. Nun haben sich der GKV-Spitzenverband und die KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) auf eine Anpassung der Regelungen geeinigt. Dadurch wird sichergestellt, dass alle gesetzlich Versicherten mit modernen, qualitativ hochwertigen und amalgamfreien Zahnfüllungen mehrkostenfrei behandelt werden können.
Entscheidungsfreiheit für Patient bleibt erhalten
Wie bisher entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt gemeinsam mit dem Patienten oder der Patientin, welches Füllungsmaterial am besten geeignet ist. Wichtig ist, dass Patienten vorab über die verschiedenen GKV-Versorgungsmöglichkeiten und eventuelle Alternativen informiert werden. So bleibt ihnen die Wahl zwischen einer hochwertigen Basisversorgung und möglichen Zusatzleistungen.
Was genau gilt ab dem 1. Januar 2025?
- Die Kontraindikation Amalgam entfällt.
- Die Positionen BEMA 13 e–h werden gestrichen.
- Die Positionen BEMA 13 a–d werden aufgewertet:
- 13a: +1 auf 33 Punkte
- 13b: +2 auf 41 Punkte
- 13c: +4 auf 53 Punkte
- 13d: +5 auf 63 Punkte
- Amalgam darf nicht mehr verwendet werden, es sei denn, es ist medizinisch zwingend notwendig.
- Füllungen sollen aus selbstadhäsiven Materialien bestehen (zuzahlungsfrei). Alternativ können auch Bulkfill-Komposite verwendet werden.
- Die Materialauswahl liegt bei der jeweiligen Vertragszahnarztpraxis und sollte an die Klassifizierung der Füllung angepasst sein.
- Mehrkosten sind weiterhin möglich, und die Berechnung der MKV (Mehrkostenvereinbarung) wird aufgrund der Anpassungen im BEMA neu kalkuliert.
Sachleistung für gesetzlich Versicherte: Zuzahlungsfreie Füllungen
Gesetzlich Versicherte haben auch weiterhin Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung. Diese muss wirtschaftlich sein, und das Material muss der Füllungsklasse entsprechen sowie selbstadhäsiv sein. Hochwertige Füllmaterialien, die über die Sachleistung hinausgehen, bleiben hingegen zuzahlungspflichtig. Besonders bei großen Defekten können Teilkronen oder Kronen als Kassenleistung infrage kommen, jeweils mit einem Festzuschuss der GKV.
Chance zur Einführung der Mehrkostenvereinbarung (MKV)
Patientinnen und Patienten können sich auch künftig für eine höherwertige Füllung entscheiden und behalten trotzdem ihren Anspruch auf die Sachleistung. Das bedeutet: Das Amalgamverbot ab 2025 bietet der Praxis die Möglichkeit, die MKV als festen Bestandteil der Patientenberatung zu etablieren und Patienten eine hochwertige Versorgung anzubieten, ohne dass sie auf die Vorteile der GKV verzichten müssen.
Herausforderungen und Grenzen der neuen Füllmaterialien
Während Amalgam große Defekte stabil aufbauen konnte, sind die neuen zuzahlungsfreien Füllmaterialien für solche Fälle oft weniger geeignet. Die Lösung für große Defekte sind dann entweder eine Teil- oder Vollkrone oder eine Füllung mit Zuzahlung, was den Vorteil hat, dass die Zahnsubstanz erhalten bleibt und die Kosten oft niedriger sind als bei einer Krone über die Sachleistung.
Positiver Trend: Weniger Füllungen dank Prävention
Die Mundgesundheit in Deutschland verbessert sich weiter – auch dank erfolgreicher Präventionsmaßnahmen wie der Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen. Heute wird Amalgam ohnehin nur noch selten verwendet, und moderne Füllmaterialien ohne Amalgam sind zum Standard geworden.
Quelle:
- GKV-Spitzenverband, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Pressemitteilung vom 11.10.2024 unter Trotz Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Gemeinsame Selbstverwaltung sorgt für Erhalt einer umfassenden GKV-Versorgung – GKV-Spitzenverband
- PKV Institut, Amalgamverbot ab 2025: Jetzt auf MKV vorbereiten! unter Amalgamverbot ab 2025: Jetzt auf MKV vorbereiten! – PKV Institut