
Was steckt hinter der eEB?
Die eEB ist ein digitales Ersatzverfahren, das dann genutzt wird, wenn die eGK nicht vorliegt, beschädigt ist oder technisch nicht eingelesen werden kann. Entwickelt wurde sie im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG), um den Versicherungsstatus trotzdem sicher und schnell nachweisen zu können.
Trotzdem ist die eEB ein Ausnahmeverfahren. Die Vorlage der eGK ist weiterhin gesetzlich Pflicht. Dies sollte Patientinnen und Patienten freundlich, aber klar kommuniziert werden.
So kommt die eEB in die Praxis
Wichtig für den Ablauf: Die eEB wird von den Versicherten selbst ausgelöst.
Der typische Weg sieht so aus:
- Die Patientin oder der Patient öffnet die App oder den Online-Bereich der eigenen Krankenkasse.
- Dort wird die Zahnarztpraxis ausgewählt – entweder per manueller Eingabe der KIM-Adresse oder über die Suchfunktion.
- Optional können Praxen ihre KIM-Adresse als QR-Code zur Verfügung stellen, was die Eingabe enorm erleichtert.
- Die Krankenkasse generiert nach Eingang der Anfrage automatisch die eEB und sendet sie innerhalb weniger Minuten via KIM direkt in die Praxis.
- Die Daten können ohne Abtippen aus dem KIM-Postfach ins Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden.
Durch das aktive Anfordern gilt die Zustimmung zur Datenübermittlung automatisch als erteilt – eine zusätzliche Dokumentation in der Praxis ist nicht nötig.
Nicht verwirren lassen: die Praxis kann eEB nicht selbst anfordern
Einige Krankenkassen informieren ihre Versicherten, dass die Praxis die eEB auch direkt bei der Kasse anfordern könne. Der sichere und rechtlich korrekte Weg ist jedoch immer: Die Patientin oder der Patient löst die eEB selbst aus.
Was bedeutet das für ZFA im Alltag?
- Empfang gut vorbereiten: QR-Code mit der KIM-Adresse sichtbar platzieren (Empfang, Wartezimmer, Website).
- Abläufe erklären können: Viele Patienten kennen die eEB aus der Werbung ihrer Krankenkasse, aber selten den genauen Ablauf. Eine kurze Erklärung bzw. ein Infoblatt im Wartezimmer spart Zeit.
- KIM im Blick behalten: Regelmäßig prüfen, ob das KIM-Postfach erreichbar ist und Nachrichten sauber ins PVS übernommen werden.
- Unkompliziert bleiben: Wenn die eEB nicht funktioniert oder Patienten keine App haben, kann weiterhin die klassische Papierbescheinigung genutzt werden.
Papier bleibt weiterhin erlaubt
Auch wenn alles digitaler wird: Praxen dürfen weiterhin die bekannten Papier-Ersatzverfahren oder von der Kasse ausgestellte, befristete Bescheinigungen annehmen. Die eEB ergänzt also das bestehende Verfahren, ersetzt es aber nicht vollständig.
Fazit: Die eEB schafft mehr Flexibilität beim Versicherungsnachweis, da sie genau dort einspringt, wo die eGK im Praxisalltag an ihre Grenzen stößt, z. B. wenn Patienten ihre Karte vergessen, sie defekt ist oder die Technik ausfällt. Krankenkassen bewerben die eEB deshalb aktiv, weil sie den Verwaltungsaufwand reduziert, Abläufe beschleunigt und die digitale Entwicklung im Gesundheitswesen unterstützt. Für die Praxis bedeutet das: kurze Wege, klare Kommunikation und ein gut sichtbarer QR-Code, damit Patienten die eEB selbst auslösen können. Gleichzeitig bleibt die eEB ein reines Ersatzverfahren. Der Regelfall und verbindliche Standard ist weiterhin die Vorlage der eGK.
