KI-Schulungspflicht für Praxispersonal: Was Zahnarztpraxen jetzt wissen müssen

8. Juni 2025

KI-Schulungspflicht für Praxispersonal: Was Zahnarztpraxen jetzt wissen müssen

Seit dem 2. Februar 2025 ist eine wichtige Neuerung in Kraft: Zahnarztpraxen, die KI-gestützte Systeme einsetzen, sind dann verpflichtet, ihrem Personal die notwendigen KI-Kompetenzen zu vermitteln. Diese Schulungspflicht basiert auf der neuen KI-Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2024/1689), deren Kapitel I und II nun verbindlich sind. Doch was bedeutet das konkret für Praxisinhaber und ihre Teams?
Praxisinhaber sollten früh mit der Planung beginnen, auch was KI-Systeme angeht. Werden diese sicher und kompetent eingesetzt?

Warum ist die KI-Schulung in Zahnarztpraxen wichtig?

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Praxisalltag – von Diagnosetools über Spracherkennung bis hin zu administrativen Helfern wie Microsoft Copilot oder ChatGPT. Der Gesetzgeber sorgt nun dafür, dass alle Nutzer solcher Systeme die nötigen Kenntnisse haben, um die Vorteile optimal zu nutzen und die Risiken möglichst gering zu halten. Die KI-Verordnung verlangt, dass die Betreiber – in diesem Fall also die Zahnarztpraxen, die solche KI-Anwendungen einsetzen – Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen.

Laut Artikel 4 der Verordnung bedeutet dies, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, ausreichend geschult werden müssen. Ziel ist es, den sicheren, verantwortungsvollen und rechtskonformen Umgang mit KI-Technologien zu gewährleisten.

Was versteht man unter KI-Kompetenz?

Die Verordnung definiert KI-Kompetenz als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die erforderlich ist, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen. Dazu gehört:

  • das Bewusstsein für die Chancen und Risiken der KI,
  • die Kenntnis der rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen,
  • das Verständnis möglicher Schäden und Haftungsfragen,
  • die Fähigkeit, KI-Systeme effizient und verantwortungsvoll einzusetzen.

Welche Maßnahmen müssen Praxisinhaber ergreifen?

Um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen, sollten Zahnarztpraxen folgende Maßnahmen umsetzen:

  1. Interne Richtlinien zum Einsatz von KI: Praxisinhaber sollten eine Richtlinie erstellen, die festlegt, welche KI-Systeme genutzt werden dürfen und welche Standards dabei einzuhalten sind. Dazu gehören Datenschutz, Haftung und ethische Aspekte.
  2. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen: Um die KI-Kompetenz sicherzustellen, ist die Schulung des Praxispersonals von zentraler Bedeutung. Hier bieten sich Online-Kurse, Workshops und externe Fortbildungen an, beispielsweise über Plattformen wie den KI-Campus.
  3. Ernennung eines KI-Beauftragten: Eine verantwortliche Person in der Praxis sollte die Umsetzung der KI-Maßnahmen überwachen. Diese Funktion kann – muss aber nicht – mit der des Datenschutzbeauftragten kombiniert werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Zwar sind Verstöße gegen die Schulungspflicht nicht strafbar, könnten aber im Haftungsfall als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden. Dies könnte sich insbesondere bei Behandlungsfehlern oder Datenschutzverstößen negativ auswirken.

Fazit: Jetzt aktiv werden!
Praxisinhaber sollten nicht bis zur letzten Minute warten, sondern frühzeitig mit der Planung beginnen. Wer KI-Systeme einsetzt, trägt auch die Verantwortung für deren sichere und kompetente Anwendung. Mit gezielten Schulungsmaßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihr Team optimal vorbereitet ist – und Ihre Praxis rechtlich auf der sicheren Seite bleibt.

Weitere Informationen und kostenlose Schulungsangebote finden Sie unter anderem auf den Seiten der Bundeszahnärztekammer oder dem KI-Campus.

Quelle:

Kontakt

Beata Luczkiewicz

Freie Journalistin
Beata ist Fachautor für das Recall-Magazin und spezialisiert auf Themen rund um Praxismanagement, Patientenkommunikation und effiziente Abläufe in Zahnarztpraxen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Gesundheitsbereich liefert sie fundierte und praxisnahe Inhalte für Praxisteams.
kontakt@beata-luczkiewicz.de

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