to:dent:ta Newsletter

  • Umsatzeinbußen:  warum privat Zusatzversicherte für Praxen gerade jetzt immer wichtiger werden
  • So gehts: Bessere Auslastung des Prophylaxe-Bereiches
  • Nachgefragt: Frage einer Praxis aus Würzburg zur Vergütung des Hygiene-Zuschlages durch die private Zahnzusatzversicherung
  • Sofortschutz: – jetzt auch für KFO-Maßnahmen

Natürlich können Sie uns auch weiterhin Fragen stellen oder Themen rund um Zahnzusatzversicherungen nennen. Wir greifen Ihre Wünsche und Fragen gerne auf.

Wir wünschen Ihnen allen, dass Sie die Pandemie-Zeit gesund und erfolgreich überstehen.

Herzliche Grüße

Gabriele Bengel und das todentta-Team
Experten für Zahnzusatzversicherungen

Umsatzeinbußen – warum privat Zusatzversicherte für Praxen gerade jetzt immer wichtiger werden

Zahnarztpraxen hatten gleich zu Beginn der Corona-Krise mit vielen Terminabsagen zu kämpfen, die Umsätze sind teilweise drastisch eingebrochen.

Auch wenn sich die Lage langsam bessert, werden die Auswirkungen der Pandemie noch lange spürbar sein. Da Zahnarztpraxen etwa 50% ihrer gesamten Einnahmen aus Privatleistungen generieren müssen, sind sie besonders betroffen: Patienten, deren wirtschaftliche Lage sich verschlechtert, z.B.  durch Kurzarbeit, werden sich nicht mehr so leicht für eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung oder die regelmäßige Prophylaxe entscheiden können, wenn sie keine Zahnzusatzversicherung haben.

Daher ist es gerade jetzt wichtig, die Patienten auf Möglichkeiten der Absicherung aufmerksam zu machen. Mehr können und müssen Sie nicht tun. Letztlich entscheidet der Patient, ob und wie er sich versichert. Von uns bekommt er die Zahntarife angeboten, die zu seinem Zahnstatus und seinen finanziellen Möglichkeiten optimal passen.

Bessere Auslastung des Prophylaxe-Bereiches – so geht‘s

Der neue Prophylaxe-Tarif der Barmenia kostet ab Alter 21 nur 9 Euro pro Monat. Es werden keine Fragen zu den Zähnen gestellt, es gibt kein Höchstaufnahmealter, es gibt keine Wartezeiten und für Prophylaxe auch keine Erstattungsgrenzen. 100% Erstattung für PZR, Fluoridierung, Fissurenversiegelung, Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen – auch mehrmals im Jahr! Das überzeugt Patienten schnell – und hilft Ihnen hoffentlich, den Prophylaxe-Bereich auszulasten oder gar auszubauen.

Dieser Tarif zahlt auch für Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen und Sedierungsmaßnahmen, allerdings gelten dafür Erstattungsgrenzen von
150 EUR im 1. Jahr
300 EUR in den ersten 2 Jahren – danach unbegrenzt.
Dieser Tarif kann auch ergänzend zu bestehenden Zahnersatztarifen bei anderen Versicherern abgeschlossen werden.

Was Sie dafür tun müssen?
Geben Sie Ihren Patienten unsere Kontaktdaten – wir übernehmen alles Weitere.

Falls Sie nicht mehr genügend Visitenkarten, Flyer oder Ratgeber vorrätig haben, melden Sie sich kurz telefonisch (0711-69306435) oder per E-Mail (beratung@todentta.de) – wir liefern Nachschub.

Nachgefragt!

Frage einer Praxis aus Würzburg:
Dürfen wir bei privat Zusatzversicherten den Hygiene-Zuschlag in Rechnung stellen, auch wenn wir nur Behandlungen durchführen, die wir nach BEMA abrechnen – zum Beispiel, wenn ein Zahn gezogen werden muss?

Antwort:
Nein – das geht leider nicht. Die privaten Versicherer (und Beihilfestellen) erstatten den Zuschlag in tariflichem Umfang, sofern er bei einer versicherten Zahnbehandlung (Zahnersatz/Zahnbehandlung/Prophylaxe) in Rechnung gestellt wird. D.h. berechnen Sie für die erfolgte Behandlung keinerlei privatärztliche Kosten, dann vergüten die privaten Versicherer auch keinen Hygienezuschlag.
Nochmals für alle eine Information zum Hintergrund dieser Frage:
Die Corona-Pandemie stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen bei der Beschaffung von Schutzmaterial. Als schnelle und unbürokratische Hilfe haben die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) daher Anfang April folgendes beschlossen:ab sofort können die Zahnärzte für jede Sitzung eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro abrechnen, um die deutlichen Mehrkosten für Hygieneaufwand und Schutzmaterial abzufedern. Diese Extravergütung kann in analoger Anwendung der GOZ Nr. 3010 mit dem Zusatz – Mehraufwand Hygiene – auf der Rechnung ausgewiesen werden und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020. Als Begründung für die Erhöhung des Steigerungsfaktor kann der Hygieneaufwand nicht zusätzlich herangezogen werden.

Sofortschutz – jetzt auch für KFO-Maßnahmen

Den Zahnersatz-Sofortschutz von ERGO kennen Sie bereits. Nun hat ERGO für Kinder bis Alter 18 eine Zahnzusatzversicherung auf den Markt gebracht, in der KFO-Maßnahmen versichert sind – auch wenn sie vor Vertragsbeginn bereits angeraten, geplant oder beabsichtigt waren.

Der Versicherungsschutz für KFO umfasst folgende Leistungen:
KIG 3 – 5: 
50% der Eigenbeteiligung nach Vorleistung der GKV für Mehrkosten (z.B. Eingliederung thermoelastische Bögen, Funktionsanalyse, Bracketumfeldversiegelung, Zahnprophylaxe). Besteht Vertrag bereits seit 48 Monaten und fand bislang keine kieferorthopädische Maßnahme statt, erhöht sich die Erstattung auf 75%.

KIG 1 + 2:
Erstattet werden maximal 250 EUR pro Versicherungsjahr.

Darüber hinaus sind Zahnersatzmaßnahmen und Zahnbehandlungen zu 100% versichert, sofern sie nach Vertragsbeginn erstmals angeraten wurden. Der monatliche Beitrag beträgt bis Alter 10 Jahre 12,70 EUR, ab 11 Jahren erhöht er sich auf 24,90 EUR. Man ist mindestens 24 Monate an den Vertrag gebunden.

Bedenkt man, dass man für 19,79 EUR 90% bis max. 3600 EUR für KfO KIG 1 – 5 als Versicherungsschutz  bekommen kann, wenn man das Kind rechtzeitig versichert –also bevor der Behandlungsbedarf festgestellt ist – so ist der ERGO-KFO-Sofortschutz wenig attraktiv.
Aber für Patienten, die den rechtzeitigen Vertragsabschluss versäumen, kann der Tarif im Einzelfall hilfreich sein. Wir werden das für Ihre Patienten immer vorab durchrechnen.

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Gerne wollen wir versuchen, diesen gesamten Themenkomplex kurz und prägnant am Beispiel HUK darzustellen.

Mit diesen Informationen verabschieden wir uns für 2019. Natürlich können Sie uns auch im neuen Jahr wieder Fragen stellen oder Themen rund um Zahnzusatzversicherungen nennen. Wir greifen Ihre Wünsche und Fragen gerne auf. Auch unser Ratgeber ist weiterhin kostenfrei bestellbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und frohe Festtage.

Gabriele Bengel und das todentta-Team
Experten für Zahnzusatzversicherungen

Fragen die häufig gestellt werden:

„Ist es für Patienten nicht besser, über die Krankenkasse eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen? Da bekommen sie doch Vergünstigungen.“
„Die HUK hat neue Zahntarife. Die scheinen gut zu sein. Wie ist Ihre Einschätzung dazu?“

Antwort:

Zunächst zur Klarstellung: Krankenkassen dürfen selbst keine Zahnzusatzversicherungen anbieten. Sie haben Kooperationsvereinbarungen mit privaten Krankenversicherern und leiten Interessenten an diese weiter. So hat die Barmer GEK eine Vereinbarung mit der HUK, die BKK’en mit der Barmenia, einige Ortskrankenkassen mit DKV, die DAK mit Hanse Merkur usw. Aus Sicht der privaten Krankenversicherer sind Kassen ein zusätzlicher Vertriebsweg.
Vergünstigungen: Die Versicherer gewähren ihren Kooperationskassen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und kleine Beitragsermäßigungen, die oft nur im Cent-Bereich liegen, manchmal auch bis zu ca. 2 EUR pro Monat – je nach Tarif. Mehr ist es nicht. Alle anderen Regelungen, wie zum Beispiel Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren, Ausschluss angeratener Behandlungen u.ä. gelten unverändert.
Kassen haben immer den Wunsch, möglichst günstige Zusatzversicherungen anzubieten. Das gelingt nur durch Leistungseinschränkungen. Daher lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Beispiel HUK – neue Tarife ZZPro 90 und ZZ Pro.

Wir wollen Ihnen hier die wesentlichen Schwachstellen kurz darlegen:

1. Zahnerhalt-Maßnahmen
Für alle Zahnerhalt-Maßnahmen – dazu gehören hochwertige Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen – erstattet der Tarif 100% aber max. 200 EUR pro Kalenderjahr. Sie wissen selbst am besten, wie aufwendig dentin-adhäsive Rekonstruktionen und Wurzelbehandlungen sind. 200 EUR Erstattung decken die Kosten bei weitem nicht. Prophylaxe wird mit max. 200 EUR pro Jahr vergütet.

2. Zahnersatz
Für Zahnersatz werden 90% erstattet. Laborkosten aber begrenzt auf das Preisverzeichnis der HUK. Dieses weist die Höchstbeträge aus der BEL aus. Für Leistungen, die in der BEL nicht gelistet sind, hat die HUK Preise festgelegt. Z.B. sind für eine vollkeramische Krone max. 165,66 EUR erstattungsfähig (daraus 90%), für ein zweiflächiges Inlay 103,80 EUR. Da bleibt ein großer Kostenblock an den Patienten hängen.

3. Steuerung durch HUK
Um die Begrenzungen bei den Laborkosten abzufedern, hat die HUK Verträge mit bundesweit tätigen Laboren (z.B. mit Quality Smile). Im Behandlungsfall versucht die HUK natürlich, ihre Versicherten zu Partnerlaboren zu lotsen. Auf der Webseite der HUK findet man die „Gesundheitspartner“, wozu neben den Laboren auch noch einige wenige Zahnarztpraxen gehören.

4. Monatsbeitrag
Der Monatsbeitrag beispielhaft für Alter 56: 35,00 EUR, für Barmer-Mitglieder 33,40 EUR. Zum Vergleich: Bayerische Smart (80% Zahnersatz ohne Laborpreisliste, 80% Zahnbehandlung, max. 2 x 80 EUR Zahnreinigung p.a.) kostet 29,00 EUR pro Monat, uniVersa 34,75 EUR (mit Bonusheft über 10 Jahre 90% Zahnersatz und Zahnbehandlung, 75 EUR Zahnreinigung pro Jahr).

Fazit:
Wer auf eine gute Absicherung Wert legt, sucht nicht bei den Krankenkassen.

Recall Magazin