Mit Sicherheit weiterkommen: Das Qualifizierungschancengesetz als Karriere-Booster für ZFA

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Beata Luczkiewicz

Die Arbeitswelt verändert sich rasant – und mittendrin steht die zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA). Digitalisierung, neue Technologien und veränderte Patientenkommunikation stellen Zahnarztpraxen vor wachsende Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass ZFA nicht nur Schritt halten, sondern mit ihrer Qualifikation die Nase vorn haben. Genau hier setzt das Qualifizierungschancengesetz an – eine echte Chance für alle, die mehr wollen.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz als ZFA sicher zum Karriereziel.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Gesetz, das seit 2019 gilt, fördert gezielt die Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen – ganz gleich, ob in Voll- oder Teilzeit. Ziel ist es, Mitarbeiter fit für die Zukunft zu machen. Denn neue Anforderungen erfordern neue Kompetenzen – sei es im Bereich Abrechnung, Praxisorganisation oder im Umgang mit digitalen Tools.

Was bringt dir das Qualifizierungschancengesetz als ZFA?

Stell dir vor, du kannst eine Weiterbildung zur Praxismanagerin oder Abrechnungsmanagerin absolvieren – ohne dabei auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz macht es möglich:

  • Bis zu 100  Prozent der Kurskosten werden übernommen (für Praxen unter 50 Mitarbeitenden oder bei Mitarbeitenden über 45 Jahre).
  • Auch größere Praxen profitieren: Hier können bis zu 50  Prozent der Kosten gefördert werden.
  • Auch wenn du eine Weiterbildung abbrichst, musst du nichts zurückzahlen.

Neben der finanziellen Entlastung bringt dir eine Weiterbildung persönliche Sicherheit und neue Perspektiven. Du erweiterst dein Fachwissen, stärkst dein Selbstbewusstsein und entwickelst deine beruflichen Kompetenzen weiter – ein echter Karriereschub.

Voraussetzungen für die Förderung deiner ZFA-Weiterbildung

Die Förderung ist unkompliziert, aber an ein paar Voraussetzungen geknüpft:

  • Du musst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein – also zum Beispiel ganz normal in einer Zahnarztpraxis arbeiten.
  • Deine Ausbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
  • Die letzte geförderte Maßnahme liegt mindestens zwei Jahre zurück.
  • Die Weiterbildung wird von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt und dient der Erweiterung deiner beruflichen Kompetenzen.

So beantragst du deine Förderung als ZFA

Der Weg zur Förderung beginnt mit einem Anruf beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit (Tel. 0800 – 4 5555 20). Nenne das Stichwort „Qualifizierungschancengesetz“. Die Agentur prüft deinen Antrag und stimmt sich mit deiner Praxisleitung ab. Wichtig: Plane genügend Vorlaufzeit ein – die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.

Vorteile für dich – und für die Praxis

Du entwickelst dich weiter – und deine Praxis profitiert davon:

  • Höhere Fachkompetenz im Team
  • Mehr Motivation und Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden
  • Weniger Fluktuation und langfristige Mitarbeiterbindung
  • Verbesserte Prozesse und Leistungen in der Praxis

Fazit: Deine Chance wartet
Noch nie war Weiterbildung so wichtig wie heute. Digitale Arbeitsprozesse, Fachkräftemangel und neue gesetzliche Vorgaben verändern das Berufsfeld der ZFA grundlegend. Lebenslanges Lernen wird zur Grundlage für eine sichere berufliche Zukunft. Das Qualifizierungschancengesetz ist mehr als ein Förderprogramm – es ist deine Eintrittskarte in eine selbstbestimmte, qualifizierte und zukunftssichere Karriere als ZFA.

Quelle:

Kontakt

Beata Luczkiewicz

Freie Journalistin
Beata ist Fachautor für das Recall-Magazin und spezialisiert auf Themen rund um Praxismanagement, Patientenkommunikation und effiziente Abläufe in Zahnarztpraxen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Gesundheitsbereich liefert sie fundierte und praxisnahe Inhalte für Praxisteams.


Email: kontakt@beata-luczkiewicz.de

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