E-Rechnungen in der Zahnarztpraxis – was jetzt wichtig ist

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Beata Luczkiewicz

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Zahnarztpraxen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Damit sind auch ZFA stärker gefragt, die in der Verwaltung oder Abrechnung mitwirken. Denn wer Rechnungen bearbeitet, wird künftig vermehrt mit sogenannten strukturierten Rechnungsformaten (zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD) zu tun haben. Was sich konkret ändert – und wie sich die Praxis am besten vorbereitet – zeigt dieser Überblick.

Papier war gestern – ab 2025 gilt in der Zahnarztpraxis: E-Rechnungen empfangen und sicher verarbeiten.

E-Rechnung ist mehr als ein PDF

Was im Praxisalltag bisher als Rechnung per E-Mail kam, war oft ein einfaches PDF-Dokument. Künftig muss eine E-Rechnung jedoch eine strukturierte Datei im XML-Format sein. Diese kann automatisch von Buchhaltungs- oder Abrechnungssoftware gelesen und verarbeitet werden. Das spart langfristig Aufwand, stellt aber neue Anforderungen an den Empfang und die Archivierung.

Typische Formate sind:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD (ab Version 2.0.1)
  • Peppol-BIS Billing
  • Factur-X (in Frankreich, technisch identisch mit ZUGFeRD)

Tipp: Manche E-Rechnungen enthalten zusätzlich ein lesbares PDF, was eine schnelle Sichtkontrolle hilfreich ist. Entscheidend bleibt aber die maschinenlesbare Struktur.

Empfangspflicht gilt – auch ohne eigene E-Rechnungen

  • E-Rechnungen gelten ab 1. Januar 2025 als zugestellt, sobald sie empfangen wurden – z. B. per E-Mail oder über ein Portal.
  • Ein Anspruch auf Papierrechnungen besteht nicht mehr.
  • Auch wenn die Praxis noch keine E-Rechnungen verarbeiten kann, gilt die Zustellung als erfolgt. Es drohen jedoch Verzögerungen oder Rückfragen bei der Buchhaltung.

Selbst E-Rechnungen schreiben? Meist nicht nötig

Die meisten zahnärztlichen Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. Daher sind Zahnarztpraxen nur selten verpflichtet, selbst E-Rechnungen zu erstellen – etwa bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen an Unternehmen (z. B. für Gutachten oder Produktverkäufe). Für diese Fälle gelten Übergangsfristen bis 2027 – insbesondere bei einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro.

Was in der Praxis zu beachten ist

Auch wenn die technische Umsetzung oft von der IT oder externen Dienstleistern begleitet wird – in der Praxis sind es häufig ZFA, die E-Rechnungen zuerst sehen, prüfen und weiterverarbeiten. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Technische Voraussetzungen prüfen
    Die Praxissoftware oder Buchhaltungslösung muss strukturierte E-Rechnungen im XML-Format empfangen, lesen und archivieren können. IT-Dienstleister oder Softwareanbieter helfen bei der Prüfung.
  • E-Mail-Adresse für E-Rechnungen einrichten
    Eine zentrale Adresse für elektronische Rechnungen schafft Übersicht und erleichtert die Verarbeitung. Lieferanten und Dienstleister sollten rechtzeitig informiert werden.
  • Verantwortlichkeiten im Team definieren
    Wer kontrolliert den Rechnungseingang? Wer übernimmt die Buchung, wer die Archivierung? Klare Abläufe vermeiden Missverständnisse und sparen Zeit.
  • Rechtssichere Archivierung sicherstellen
    E-Rechnungen müssen zehn Jahre digital aufbewahrt werden. Ausdrucke auf Papier sind nicht ausreichend. Die Archivierung muss revisionssicher erfolgen – also unveränderbar und nachvollziehbar.

Fazit: Wer vorbereitet ist, hat später weniger Stress
Die E-Rechnung bringt neue Abläufe in die Praxisorganisation – aber auch Chancen für mehr Effizienz. Für ZFA bedeutet das: ein neues Aufgabenfeld mit klarem Regelwerk – aber auch die Chance, Abläufe effizienter zu gestalten. Technisch gerüstet zu sein, klare Zuständigkeiten zu haben und strukturierte Abläufe im Team zu leben, spart langfristig viel Aufwand. Und wer weiß – vielleicht macht das digitale Arbeiten mit E-Rechnungen am Ende sogar mehr Spaß als das Jonglieren mit Papierbergen.

Quelle:

Kontakt

Beata Luczkiewicz

Freie Journalistin
Beata ist Fachautor für das Recall-Magazin und spezialisiert auf Themen rund um Praxismanagement, Patientenkommunikation und effiziente Abläufe in Zahnarztpraxen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Gesundheitsbereich liefert sie fundierte und praxisnahe Inhalte für Praxisteams.


Email: kontakt@beata-luczkiewicz.de

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