Patienten sind in der Zahnarztpraxis auch in Coronazeiten sicher. Dies bekräftigten die Vertreter der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Nordrhein und Westfalen-Lippe bei einem gemeinsamen Pressebriefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur aktuellen Lage in der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung am Montag, 11. Mai 2020, in der Staatskanzlei NRW.
Viele Patienten sind verunsichert, ob und welche Zahnarzttermine sie noch wahrnehmen können. Völlig unbegründet, wie die Vertreter der vier Körperschaften finden: „Es gibt kaum einen anderen Berufsstand, der nach jedem Patienten routinemäßig Flächendesinfektion nutzt, konsequent Händedesinfektion einsetzt, mit Handschuhen, Schutzbrille, Visier und Mund Nasen Schutz behandelt und gegenüber Infektionskrankheiten so gut aufgestellt ist wie Zahnärztinnen und Zahnärzte. Wir verbringen unser ganzes Berufsleben hinter einer Schutzmaske.“
Die zahnärztlichen Körperschaften in Nordrhein Westfalen haben ihren Mitgliedern seit dem Auftreten der ersten Coronavirus Infektionen zur Behandlung von medizinisch notwendigen Fällen geraten. Für die Praxen wurden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, die den ohnehin starken Schutz für Patienten und Praxisteam noch einmal erhöhen. „Zum Glück, wie wir heute wissen, da die Politik zwar Rettungsschirme für viele Berufsgruppen zur Verfügung stellt, der systemrelevanten Zahnärzteschaft aber nur ein zinsloses Darlehen anbietet“, so die Vertreter der Zahnärzte.
Sie sind sich sicher: „Das Coronavirus begleitet uns noch lange“. Daher sei es richtig und wichtig gewesen, die Zahnarztpraxen in NRW offen zu halten und die zahnmedizinische Versorgung sicherzustellen. Denn insbesondere in Zeiten einer Pandemie sei eine gesunde Mundhöhle das A&O, um Infektionskrankheiten zu vermeiden.
Für die Patienten sei wichtig: „Gerade Vorsorgetermine sollten wie gewohnt durchgeführt werden, um eine Karies frühzeitig zu behandeln, eine erneute Parodontitis Erkrankung zu vermeiden, aber auch, um frühzeitig Krebs in der Mundhöhle zum Beispiel ein Zungenrandkarzinom zu erkennen. Das alles kann und darf nicht auf Monate oder Jahre aufgeschoben werden!“
Seitens der berufsständischen Vertretungen gebe es keine Vorgaben, bestimmte Behandlung momentan nicht durchzuführen: „Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt entscheidet situationsabhängig, eigenverantwortlich und gemäß den angepassten Hygienemaßnahmen, welche Behandlungsschritte zum Wohle der Patienten notwendig und sinnvoll sind.“