Diese Hygienevorschriften gehen davon aus, dass regelmäßig potentiell infektiöse Patienten (z.B. bei Masern, Hepatitis oder HIV) zur Behandlung in die Zahnarztpraxen kommen. Die Vorschriften betreffen alle in der Praxis Beschäftigten gleichermaßen.
Die Auswertungen aus Deutschland, aber auch Norditalien und China zeigen, dass in der Zahnmedizin im Vergleich zur Medizin gar keine oder kaum Infektionen bei zahnmedizinischem Personal stattgefunden haben. Selbst, als die Pandemie noch nicht bekannt war, hat anscheinend die klassische PSA (persönliche Schutzausrüstung) der Zahnmedizin in diesen Ländern Ansteckungen verhindert. Die pandemiebedingte Schließung von Zahnarztpraxen ist aus infektionshygienischer Sicht unbegründet und kann für Patienten zu negativen gesundheitlichen Folgen durch die Verschleppung und das Nichterkennen von Erkrankungen, auch im Interesse der Allgemeingesundheit, führen.
Insbesondere die Behandlung von Parodontalerkrankungen darf nicht vernachlässigt werden. Diese führen zu einer starken Reduktion von Entzündungen im Bereich der Mundhöhle. Deswegen ist die Durchführung der Parodontitisbehandlung, gerade in diesen Pandemiezeiten, wichtig.