Coronavirus – Informationen für Praxen

KZBV
KZBV
  • Impfverordnung
  • Testverordnung
  • Fristverlängerung für Fortbildungsnachweise
  • Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie
  • Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)

Impfverordnung
Entsprechend der Impfverordnung und auf Grundlage der STIKO-Empfehlung sind Zahnärzte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich in die Gruppe mit hohem Expositionsrisiko (Stufe 2) eingeordnet worden. Die Umsetzung der Impfverordnung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Zwischenzeitlich konnte mit dem BMG geklärt werden, wie Schwerpunktpraxen oder Zentren zur zahnmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten bzw. Zahnärzte, die im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten-oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, eingestuft werden. Das BMG bestätigt die Auffassung von KZBV, BZÄK und DGZMK, dass diese unter die erste Prioritätengruppe gemäß § 2 Nr. 2 (Zahnärzte, die im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten-oder Pflegeeinrichtungen tätig sind) bzw. § 2 Nr. 4 (Schwerpunktpraxen oder Zentren zur zahnmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten) ImpfV gefasst werden müssen. Weiterlesen »

Testverordnung
Der Kreis der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die zur Testung auf das Coronavirus berechtigt sind, ist erweitert worden. Bislang waren zum Beispiel Arztpraxen und von Kassenärztlichen Vereinigungen betriebene Testzentren zu solchen Tests berechtigt. Sofern zuvor eine entsprechende Beauftragung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ergangen ist, sind für Patientinnen und Patienten ab sofort Corona-Tests grundsätzlich auch in Zahnarztpraxen beziehungsweise ärztlichen und zahnärztlich geführte Einrichtungen möglich. Ohne einen entsprechenden Auftrag durch den ÖGD dürfen Zahnärztinnen und Zahnärzte Patienten auch weiterhin nicht auf das Coronavirus testen. Die Möglichkeit der Testung des eigenen Praxispersonals mit PoC-Antigen-Test durch Zahnärzte ist – unabhängig von der jetzt vorgenommenen Aktualisierung der Coronavirus-Testverordnung – weiterhin möglich. Weiterlesen »

Fristverlängerung für Fortbildungsnachweise
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Ausfall von Fortbildungsveranstaltungen hat das Bundesministerium für Gesundheit auf Bitte der KZBV zugestimmt, die Frist zur Erbringung des Fortbildungsnachweises nach § 95d SGB V bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Zahnärztinnen und Zahnärzte werden gebeten, wenn möglich, verstärkt Online-Fortbildungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie
Die Neufassung der Zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Damit wird die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte deutlich vereinfacht. Wir stellen Struktur und Inhalt vor. Weiterlesen »

Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)
Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine in den Jahren 2018 und 2019 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen, die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. ZäPP geht nun in die nächste Runde. Machen Sie (wieder) mit! Einsendeschluss: 15. März 2021 (coronabedingt verlängert) Weiterlesen »

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