Erstattungen der ZZV für PZR und Prophylaxe

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Gabriele Bengel

In der letzten recall beschrieb die Abrechnungsexpertin Jana Brandt, was rund um die Gebührenposition GOZ 1040 alles abgerechnet werden kann. Doch wie sehen das die Versicherer? Welche Kosten bekommen eure Patienten von der Zahnzusatzversicherung erstattet?

Neue Generation der Zahntarife

Früher war die Kostenerstattung für Prophylaxe und PZR durch private Zahnzusatzversicherungen nicht üblich. Deshalb haben viele eurer Patienten in den alten Tarifen Versicherungsschutz für Kronen, Brücken und Prothesen – mehr nicht. Doch die hochwertigen Zahnzusatzversicherungen, die in den letzten fünf Jahren auf den Markt gekommen sind, zahlen auch für Prophylaxe. Sie unterscheiden sich nur darin, in welcher Höhe sie die Kosten übernehmen und was alles unter „Prophylaxe“ als erstattungsfähig anerkannt wird.

Ein Blick ins Kleingedruckte

In den Versicherungsbedingungen wird in der Regel aufgelistet, welche Maßnahmen als Prophylaxe eingestuft werden. Bei DKV steht „prophylaktische Leistungen” nach Abschnitt B der GOZ. Andere listen auf: „Entfernen harter und weicher Beläge (GOZ 1040), Fluoridierungsmaßnahmen (GOZ 1020), erstellen Mundhygienestatus (GOZ 1000), Kontrolle Übungserfolg (GOZ 1010), Fissurenversiegelung (GOZ 2000) und Behandlung überempfindlicher Zahnflächen (GOZ 2010).“ Nicht als Prophylaxe-Maßnahmen gelten bei vielen Tarifen die GOZ-Ziffern 4000 ff. Diese werten die Versicherer – wie es ja auch in der GOZ steht – als Behandlungsmaßnahmen bei Erkrankung des Parodontiums. Erstattungsfähig sind diese Kosten, wenn euer Patient eine Zahnversicherung hat mit umfassendem Versicherungsschutz für Zahnbehandlung inklusive Parodontitisbehandlung.

Höchstgrenzen beachten

Die Bedingungen regeln auch, wie oft im Kalenderjahr PZR und Prophylaxe bezahlt werden. Und meistens wird ein Höchstbetrag genannt – ausgenommen bei Barmenia, die ab Vertragsbeginn 100 Prozent ohne Höchstgrenze bezahlt. Andere Beispiele: Bayerische zahlt im günstigen Smart-Tarif zwei Mal pro Jahr jeweils maximal 80 Euro, im Komfort-Tarif 200 Euro pro Jahr – egal, wie oft man die PZR machen lässt. Die DKV zahlt im Hochleistungstarif 300 Euro pro Jahr, die Gothaer 150 Euro und die SDK in den neuen Zahntarifen zwischen 100 Euro und 200 Euro – je nach Tarifstufe.

Ihr habt Fragen oder wollt eine Auflistung, welcher Versicherer welchen Betrag für die PZR erstattet? Schreibt eine E-Mail an redaktion@recall-magazin.de Kennwort „ZZV-PZR“. Wir leiten diese an unsere Spezialisten weiter, welche euch schnellstmöglich über die passende Lösung informieren.

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