Damit folgte die Länderkammer heute den Empfehlungen ihres Gesundheitsausschusses und leitet nun die Stellungnahme an die Bundesregierung weiter. „Es ist ein erster und wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader, zu der Entscheidung. „Wir begrüßen dies sehr.“
Der Bundesrat musste in mehr als 40 Punkten über Änderungsanträge zu dem umstrittenen Gesetz befinden. Die geplanten Einschnitte würden sich ohne Änderungen unmittelbar auf die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten auswirken. Hinsichtlich der erst im vergangenen Jahr in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommenen Parodontitis-Therapiestrecke kritisierte der Bundesrat, dass die „Kappung der notwendigen Finanzmittel zu einer unsachgemäßen Reduzierung der neuen PAR-Versorgungsstrecke“ führen werde. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) konkretisierte dies im Bundesratsplenum am Freitag: „Was das BMG da plant, führt zu einer massiven Verschlechterung des Leistungsangebots und damit zur Verschlechterung der Versorgung der Patienten.“
Das Votum des Bundesrates kann nun richtungsweisend für die Beratungen im Bundestag sein. Im Ländergremium selbst ist das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nicht zustimmungspflichtig. „Wir setzen auf die Signalwirkung des Bundesratsbeschlusses für den Gesundheitsausschuss im Bundestag“, machte der FVDZ-Bundesvorsitzende deutlich. „Es muss inzwischen allen politisch Verantwortlichen klar sein, dass sich mit den von Herrn Lauterbach aufgeklebten Sparpflastern die Versorgung der Patienten verschlechtern wird – mit Folgewirkungen, die dann richtig ins Geld gehen.“ Der Gesundheitsausschuss des Bundestags berät nächste Woche erstmals über den Gesetzentwurf.