Kau dich fit – mit Kaugummi auch bei der Arbeit!

Wrigley Oral Health Program
Wrigley Oral Health Program

Auch dieses Jahr findet am 25. September der Tag der Zahngesundheit statt, in 2026 steht er unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – Kau dich fit!“ Der bundesweite Aktionstag legt damit in diesem Jahr den Fokus auf den hohen Stellenwert der Kaufähigkeit in jedem Alter. Diese lässt sich leicht trainieren – zwischendurch und untertags, auch während der Arbeitszeit, zum Beispiel durch Kaugummikauen.1

Das Kauen von zuckerfreien Kaugummis regt den Speichelfluss an und kann so besonders nach dem Essen oder Trinken zur Zahngesundheit beitragen.

Ein intaktes Gebiss ist wichtig für die allgemeine körperliche und geistige Gesundheit. Nur, wenn der Kiefer regelmäßig gefordert wird, bleibt seine Muskulatur stark – eine wichtige Voraussetzung für einen genussvollen und abwechslungsreichen Speiseplan in jedem Alter. Stark zuckerhaltige Produkte und Getränke können dem Kauapparat schaden, zum Beispiel indem sie Erkrankungen wie Karies begünstigen. Doch es gibt gesunde Alternativen wie nährstoffreiche, kauintensive Nahrungsmittel und natürlich Kaugummi, mit viel Biss und Geschmack.

Kauaktivität plus Geschmacksanreize

Zuckerfreie Kaugummis wirken zahnmedizinisch nicht direkt über spezielle Inhaltsstoffe, sondern indirekt über die Stimulation des Speichel­flusses durch das Kauen, besonders nach dem Essen oder Trinken. Die Speichelstimulation wird über die mechanische Aktivität des Kauens selbst (Mastikation) sowie durch die von den Aromen des Kaugummis angeregten Nerven („das Wasser läuft im Mund zusammen“) ausgelöst. Ein zuckerfreier Kaugummi sollte daher auch aus zahnmedizinischer Sicht gut schmecken. So wird er lange, am besten zwischen zehn und 20 Minuten, gekaut und es wird nachhaltig viel Speichel produziert. Der stimulierte Speichel neutralisiert Säuren, reinigt die Mundhöhle von verbliebenen Nahrungsbestandteilen und wirkt remineralisierend auf den Zahnschmelz.

Betriebliche Präventionsprogramme als niedrigschwellige Chance

„Eine einfache, niedrigschwellige Präventionsmaßnahme wie das Kaugummikauen wirkt am besten dort, wo die meisten Menschen tagsüber sind: am Arbeitsplatz“, meint Professor Stefan Zimmer, Dekan der Fakultät für Gesundheit an der Universität Witten/Herdecke und federführend bei einem Pilotprojekt zur betrieblichen zahnmedizinischen Prävention2. Nach seiner Einschätzung sind Vorsorgeprogramme am Arbeitsplatz ein idealer Weg, die Mund- und Allgemeingesundheit zu verbessern. „Ein perfektes Beispiel für praktische Zahngesundheitsvorsorge ist, wenn am Arbeitsplatz zuckerfreie Kaugummis zur Verfügung gestellt werden. Kaugummikauen ist einfach, schmeckt den meisten und ist leitliniengerecht.“ Denn die Wirksamkeit des regelmäßigen Konsums von zuckerfreiem Kaugummi auf die Verhinderung von kariösen Läsionen ist gut belegt. Deshalb zählt Kaugummikauen nach Mahlzeiten zu den sieben Empfehlungen der medizinischen S3-Leitlinie zur „Kariesprävention bei bleibenden Zähnen“3.

Fazit: Bewusstes Kauen sowie gesunde, kauintensive Nahrungsmittel sind ein natürliches Fitnessprogramm für die Mundgesundheit.

Zuckerfreie Kaugummis für Praxen unter wrigley-dental.de

Angehörige des medizinischen Fachkreises finden auf der Fachwebsite www.wrigley-dental.de das Bestellangebot des Wrigley Oral Health Program. Zum Tag der Zahngesundheit gibt es ab einem Bestellwert von 120 Euro eine Einheit Mini-Packs (100×2 Dragees) gratis dazu. Gleich vorbeischauen lohnt sich: Aktionszeitraum ab sofort bis zum 30.09.2026 – solange der Vorrat reicht.

Quellen:

  1. Xiaoke Li et al.: Impact of masticatory training on masticatory function: A systematic review and meta-analysis. J Prosthet Dent. 2025 Dec;134(6):2193.e1-2193.e10. doi: 10.1016/j.prosdent.2025.08.008. Epub 2025 Aug 28.
  2. Zimmer S, Su F, Su E: Pilotprojekt zur betrieblichen zahnmedizinischen Prävention. Gesundheitswesen. 2022 Feb;84(2):154-159. doi: 10.1055/a-1205-1207. Epub 2020 Sep 4.
  3. S3-Leitlinie Kariesprävention bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen (AWMF Leitlinienregister)

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