
Was ist Bildungsurlaub?
In 14 von 16 Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub – das bedeutet: fünf bezahlte Tage pro Jahr (beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren), die du für eine berufliche oder politische Weiterbildung nutzen darfst. Dein Gehalt wird dabei wie gewohnt weitergezahlt.
Für Praxisinhaber bedeutet das zunächst einen organisatorischen Mehraufwand, das ist klar. Aber: Wenn du als ZFA deinen Bildungsurlaub sinnvoll nutzt, kommst du mit frischen Ideen, neuem Fachwissen oder gestärkter Resilienz zurück – und genau das bringt einen echten Mehrwert in den Praxisalltag.
Warum es sich für die Praxis lohnt
Viele Weiterbildungen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind, verbessern konkret die Praxisabläufe:
- Abrechnung und Verwaltung: Schnellere, fehlerfreiere Prozesse
- Kommunikation und Konfliktmanagement: Bessere Zusammenarbeit im Team und mit Patienten
- Stressbewältigung und Selbstfürsorge: Weniger Ausfälle durch Überlastung, höhere Motivation
- Fachkurse zu Hygiene, Digitalisierung oder Datenschutz: Aktuelles Wissen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht
Ein gut genutzter Bildungsurlaub stärkt nicht nur die ZFA selbst, sondern auch das ganze Team. Du kannst nach deiner Rückkehr dein Wissen teilen – zum Beispiel in einer kurzen Teamschulung oder bei einer Praxisbesprechung.
So klappt’s im Team
Damit dein Bildungsurlaub reibungslos verläuft, braucht es Transparenz und Planung:
- Frühzeitig beantragen: Idealerweise drei Monate vorher (in manchen Bundesländern reichen sechs Wochen).
- Kurswahl mit Mehrwert: Suche gezielt nach Themen, die zur Praxis passen.
- Kommunikation im Team: Sprich mit deinen Kolleginnen – vielleicht könnt ihr sogar Fortbildungen abstimmen und Wissen untereinander austauschen.
Was muss die Praxis wissen?
- Der Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt – in fast allen Bundesländern.
- Eine Ablehnung ist nur aus triftigen betrieblichen Gründen möglich (etwa akuter Personalmangel oder Urlaubsüberschneidungen).
- Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, nicht aber die Kursgebühren. Diese trägt der/die Beschäftigte – können aber steuerlich geltend gemacht werden.
- Einige Bundesländer (zum Beispiel NRW) bieten Bildungsschecks oder Zuschüsse an, auch Krankenkassen fördern Gesundheitskurse mit bis zu 75 Euro.
Fazit: Bildungsurlaub lohnt sich – auch für die Praxis!
Natürlich ist jede Fachkraft in der Praxis wichtig. Aber: Eine gut geplante Auszeit für eine gezielte Fortbildung kann ein Gewinn für alle sein. Denn eine motivierte, kompetente ZFA bringt frischen Wind ins Team – und das spüren nicht nur die Kolleginnen, sondern auch die Patienten.
Mein Tipp: Sprich mit deiner Chefin oder deinem Chef über deine Ideen. Zeige, dass du dich nicht „rausnimmst“, sondern einbringen willst – mit neuen Impulsen und gestärktem Know-how.
Quelle:
- Finanztip unter https://www.finanztip.de/urlaubsrecht/bildungsurlaub/