Flächendesinfektion – Abrechnung mögliche Tipps

Leider ist dies nicht so einfach. Grundlegend sind die Nebenkosten der Praxis mit den Gebührenpositionen abgegolten. Wie kann man diese Vorgabe verstehen und dennoch wirtschaftlich agieren? Dafür müsst ihr euch mit beiden Versicherungsformen auseinandersetzen:

1. Patient der GKV
In der GKV ist mittels BEMA und dem Punktwert die Honorierung festgeschrieben. Hier besteht kein Spielraum, denn jedes Bundesland stellt separate Punktwerte zur Verfügung. Diese können nicht individuell geändert und den praxiseigenen Kalkulationen angepasst werden. Eine gute Nachricht ist, dass die Vergütung des BEMA in den meisten Fällen über denen der GOZ bei Faktor 2,3 liegt. Es gibt hier zumindest schon einmal mehr Honorar als in der GOZ bei dem mittleren Aufwand. Um wirtschaftlich agieren zu können, funktioniert dies nur mit strenger Zeitkontrolle. Optimierte Abläufe, routinierte Tätigkeiten und ein streng geführtes Bestellsystem erlauben eine wirtschaftliche Vorgehensweise. Dazu zählt auch die Vor- und Nachbereitung. Hier könnte es Sparpotenziale ergeben, die eine Vergütung der erbrachten Leistungen verbessern könnte.

Ein effizienteres Zusammenspiel der notwendigen Leistungen kann zur Erhöhung der Vergütung führen. Es lohnt sich also, hier verschiedene Tätigkeiten streng unter die Lupe zu nehmen und den zeitlichen Ablauf zu optimieren. Die freigewordenen Zeitressourcen können für weitere Behandlungen und damit verbundene Leistungsabrechnungen genutzt werden.

2. Patienten der PKV
Leistungen an privat versicherte Patienten werden mittels GOZ/GOÄ berechnet. Auch hier ist die GOZ zunächst eindeutig, denn Praxiskosten sind auch hier mit den Gebührenpositionen abgegolten. Bei Patienten der PKV besteht jedoch die Möglichkeit, über den Faktor oder Zuschläge eine angemessene Vergütung zu erreichen. Dafür sind jedoch verschiedene Informationen notwendig.

In der Praxis sollte der Stundensatz als Wirtschaftlichkeitsstunde vorliegen. Dies gilt nicht nur für den Behandler, sondern auch für die  Mitarbeiter. In der Kalkulation der erbrachten Leistungen wird in der Regel oft nur die Behandlungszeit berücksichtigt. Die Behandlungszeit beginnt jedoch nicht mit der Behandlung des Patienten und endet bei dessen Verlassen des Sprechzimmers. Für die Kalkulation der Honorierung zählt auch die Vor- und Nachbereitung durch die Mitarbeiter:

Allein diese oben genannten fiktiven Beispiele zeigen, dass die Tätigkeit der Mitarbeiter nicht nur die Vor- und Nachbereitung betrifft,  sondern auch zum Beispiel die Überwachung des Patienten. Diese Leistungen können sogar die Behandlungszeit des Zahnarztes  überschreiten. Wird in der Berechnung nur die Behandlungszeit des Zahnarztes berücksichtigt, kann viel Honorar verloren gehen. In den oben genannten Beispielen würde dies ein erheblicher Verlust sein.

Bei einer Wirtschaftlichkeitsstunde von 60,00 Euro der Mitarbeiterin für den Behandler (Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Zulagen) ergeben sich hier 80,00 Euro. Die Spülung vor der OP kann als analoge Position gemäß § 6 (1) GOZ zusätzlich berechnet werden, dennoch bleibt hier ein Defizit in der Kalkulation für Vor-/Nachbereitung, Desinfektion und Überwachung des Patienten.

Wie könnt ihr diese Kosten nun berechnen?
Als separate Position können die Leistungen nicht angesetzt werden. Jedoch erlaubt der § 5 GOZ eine Honorierung nach „billigem  ermessen“ des Behandlers. Dabei werden die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung berücksichtigt. Die Höhe der Vergütung wird über den Faktor der jeweiligen Gebührenposition ermittelt. Dabei stellt Faktor 2,3 den mittleren Aufwand dar. Für die Behandlungszeit und die Umsetzung in die entsprechenden Gebührenpositionen gehört die Vor- und Nachbereitung mit dazu. Somit ergeben sich ganz andere Werte in der Ermittlung der Vergütung für die Behandlung.

Eine weitere Möglichkeit bietet die GOZ selbst: Es ist die Verwendung von Zuschlägen aus dem Bereich Teil L „Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich- chirurgischen Leistungen“ der GOZ. Hier dürfen zu ausgewählten GOZ-Positionen Positionen aus dem Teil L berechnet werden. Diese Zuschläge sollen „… zur Abgeltung der Kosten für die Aufbereitung wiederverwendbarer Operationsmaterialien bzw. -geräte  und/oder von Materialien, die mit der einmaligen Verwendung verbraucht sind …“ herangezogen werden. Hier gelten jedoch strenge Vorgaben. Die in Beispiel 3 genannte kleine chirurgische Maßnahme ist davon nicht betroffen, zur GOZ 3000 gibt es keinen Zuschlag aus Teil L. Somit gilt die Abgeltung der Kosten für die Aufbereitung von wiederverwendbaren Instrumenten nur begrenzt, obwohl es für die Extraktion ebenfalls Instrumente gibt, die aufwendig aufbereitet, sterilisiert und aufbewahrt werden müssen.

Darüber hinaus bietet sich noch die Möglichkeit für zahntechnische Werkstücke gemäß § 9 GOZ, die Desinfektion zur Weitergabe an das Labor (Ausgangsdesinfektion) oder bei Eingang in die Praxis (Eingangsdesinfektion) zu berechnen.

Fazit
Aufbereitung, Vor- und Nachbereitung verursachen Kosten, die nicht unerheblich sind. Bei Patienten der GKV sorgt effizientes Arbeiten und der Blick auf die Zeit für finanzielle Entlastung. Patienten, die privat versichert sind, werden gemäß GOZ/GOÄ berechnet. Hier kann mittels Zuschlag, korrekter Faktorgestaltung unter Bezug der realen Zeit oder mittels § 9 für Ausgleich gesorgt werden. Grundlage ist, dass sich jeder in der Praxis bewusst ist, dass auch behandlungsfreie Zeiten für den Arbeitgeber Kosten verursachen, die das Team möglichst kostendeckend umsetzen sollte.

Auf dem Weg zur volldigitalisierten Praxis

Zahnärzte und Laborbetreiber schätzen das umfassende Angebot als Orientierungshilfe in der beruflichen Standortbestimmung. Ebenso dienen die Veranstaltungen als wertvolle Informationsquelle für die Entscheidungsfindung bei anstehenden Investitionen. Die Fachdental-Messen bieten den Fachbesuchern vor Ort den kompletten Überblick mit allen relevanten Herstellern und Handelspartnern des deutschen Dentalmarkts und fungieren somit als wichtige Drehscheibe für Weiterbildung, Inspiration und die Verbreitung neuer Technologien. Auf der Fachdental Leipzig zeigt eine Sonderschau zum Thema „Digitaler Workflow“ beispielhaft, in welchem Bereich besonderes Potenzial steckt.

Live dabei: Neue Zähne aus dem Drucker
Ein auf beiden Messen heiß diskutiertes Thema ist natürlich die Digitalisierung: Neue Technologien ermöglichen präzise und automatisierte Arbeitsabläufe, erleichtern den stressigen Praxis- und Laboralltag und finden zunehmend auch bei der Herstellung von Zahnersatz und Prothesen Anwendung. Wie das funktioniert, können die Besucher der FACHDENTAL Leipzig/id infotage dental am Stand der dental bauer GmbH & Co. KG „live“ erleben (Halle 4, Stand E57). Dort installieren Spezialisten einen vollständigen „Workflow“ – vom digitalen Röntgen und der Datengewinnung per Scan über die Erstellung eines virtuellen Modells bis zum fertigen Endprodukt. Das kommt entweder aus dem 3D-Drucker oder wird im CAM-Verfahren gefertigt. Selbstverständlich sind innerhalb der Prozess- und Wertschöpfungskette auch individuelle Teillösungen oder Kooperationen zwischen Praxis und Labor möglich. Vorteil für die Patienten: Die Behandlung verkürzt sich
in jedem Fall – und lässt sich beim „Komplett-Angebot“ unter einem Dach möglicherweise sogar in einer einzigen Sitzung abschließen.

Seitens der Branche sei das Interesse entsprechend groß, sagt Jörg Linneweh, Geschäftsführer von dental bauer: „Die Schwerpunkte, die heute gesetzt werden, bewegen sich in den Bereichen Röntgen, komplexe digitale Anwendungen und CAD/CAM-Lösungen – das heißt, in modernsten Technologien. Hier liegt das wesentliche Wachstumssegment im Dentalmarkt.“

Gesucht: #praxisteam2019
Neben Sonderschauen zu verschiedenen Themen bieten die FACHDENTAL Messen für Fachbesucher aus Praxis und Labor ein interessantes und unterhaltsames Rahmenprogramm – frei nach dem Motto „FACHDENTAL erleben“. Zu den Höhepunkten zählen etwa der FACHDENTAL Award, die Vorträge in der dental arena oder der Social-Media-Fotowettbewerb #praxisteam2019, der in diesem Jahr erstmals stattfindet. Vor und während der Messen können Teams von Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen über Instagram oder Facebook mit einem kreativen Team-Foto teilnehmen. Als Preise winken ein Team-Event-Gutschein oder Präsentkörbe. Jedes teilnehmende Team erhält zudem kostenfreie Tickets für die jeweils näher gelegene FACHDENTAL Messe.

Näheres unter: www.fachdental-messe.de/praxisteam

Weitere Informationen unter:
www.fachdental-leipzig.de und www.fachdental-suedwest.de

Termine:
Fachdental Leipzig/id infotage dental: 13. – 14.09.2019, Leipziger Messe, Halle 4
Fachdental Südwest/id infotage dental Stuttgart: 11. – 12.10.2019, Messe
Stuttgart, Paul Horn Halle (Halle 10)

#fachdentalleipzig
#fachdentalsüdwest

Mit überzeugender Qualität und smarten Preisen bietet das zur international erfolgreichen Modern Dental Group gehörende Unternehmen einen Wettbewerbsvorsprung, den auch immer mehr KFO-Praxen in Anspruch nehmen.

Der Wunsch nach Übersicht hat PERMADENTAL zusätzlich zum Kieferorthopädie-Katalog und einem Respire-Schnarchschienen-Katalog auch noch eine Broschüre für Okklusionsschienen und Aufbissschienen entwickeln lassen: Diese  Nachschlagewerke für die KFO-Praxis entsprechen dem hohen Qualitätsniveau von PERMADENTAL und dem ausgeprägten Qualitätsbewusstsein der Kieferorthopäden in Deutschland. „Unser Ziel war es, zusammen mit dem neuen Katalog „Zahnersatz von A-Z“, alle Praxiswünsche abzubilden. Alle Kataloge verbinden Informationen mit Inspirationen und bieten somit auch wieder einen Mehrwert für die KFO-Praxis“, betont Wolfgang Richter, Marketing-Leiter bei PERMADENTAL.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich die aktuellen Nachschlagewerke für die moderne KFO-Praxis an. Tel.: 0800 – 737 000 737, E-Mail: kfo@permadental.de

Weitere Informationen auch unter www.permadental.de/kfo

Tag der Zahngesundheit 2019

Mit zuckerfreiem Kaugummi gönnen wir den Zähnen nach jeder Mahlzeit, jedem Snack und jedem zucker- oder säurehaltigen Getränk etwas Gutes. Denn durch das Kauen gerät der Speichel ins Fließen, wodurch zahnschädliche Säuren rascher neutralisiert, Nahrungsreste aus der Mundhöhle gespült und die Zähne mit Mineralstoffen versorgt werden. Das reduziert nicht nur das Kariesrisiko und vermindert Mundtrockenheit, sondern sorgt darüber hinaus für frischen Atem und ein sauberes Mundgefühl. Das Praxisteam kann großen und kleinen Patienten nach der Behandlung ganz einfach ein Lächeln ins Gesicht zaubern und gleichzeitig Lust auf Prophylaxe machen – mit Wrigley´s Extra Professional Kaugummis im Mini-Pack.

Zusammen mit den drei Leitlinien-Tipps zur täglichen Kariesprophylaxe – Zähne putzen, wenig Zucker, Kaugummi kauen – wie sie die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung in ihrer wissenschaftlichen Leitlinie empfiehlt, erinnern sie daran, in jeder Situation auch an die Zähne zu denken. Im Alltag und beim Feiern sind sie die perfekte „Mundpflege To Go“.

Das Wrigley Oral Healthcare Program (WOHP) hält für den diesjährigen Tag der Zahngesundheit zum Mitfeiern gleich zwei Pakete für Zahnarztpraxen bereit: Eine Mini-Pack Variante mit Extra Professional White Strawberry, Extra for Kids und Extra Spearmint zum Preis von 99 € und ein Vorratspaket für 218 €. Beide werden inklusive einer kleinen EXTRA Überraschung geliefert – solange der Vorrat reicht! Mit den Paketen erhalten Praxen einen Bonus-Gutschein von 10 % auf ihren nächsten Einkauf bis Ende des Jahres. Unter www.wrigley-dental.de, dem Fachportal des WOHP, können die Pakete ab sofort bestellt werden. Jubiläumspakete ab sofort unter:

Recall Magazin