Nebenjob als ZFA – was ist erlaubt?

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Beata Luczkiewicz

Solange du dich an die Regeln hältst, kannst du dir ein kleines Extra-Einkommen verdienen – sei es für den nächsten Urlaub oder einfach, um mehr Freiheit im Alltag zu haben. Ein Nebenjob für Zahnmedizinische Fachangestellte kann eine gute Idee sein, egal ob es sich um Babysitten, Kellnern oder sogar Arbeiten in einer anderen Praxis handelt. Ein Nebenjob ist für viele ZFA eine gute Möglichkeit, das Einkommen aufzubessern. Doch was ist erlaubt und worauf müssen Zahnmedizinische Fachangestellte achten?

Mit dem richtigen Nebenjob bleibt für ZFA die Balance zwischen Arbeit und Extra-Einkommen.

Dürfen ZFA einen Nebenjob haben?

Die wichtigste Regel ist: Dein Hauptjob in der Praxis hat immer Vorrang. Ein Nebenjob ist erlaubt, solange er deine Arbeit nicht beeinträchtigt. Das heißt konkret:

  • Du musst fit und leistungsfähig bleiben.
  • Deine Flexibilität für die Praxis darf nicht darunter leiden.
  • Bei der Konkurrenz arbeiten? Eher nicht! Ein Nebenjob in einer Zahnarztpraxis „um die Ecke“ ist meist tabu. Eine Ausnahme kann es geben, wenn klar ist, dass keine Konkurrenz entsteht – zum Beispiel, wenn du nur an bestimmten Tagen als DH woanders einspringst und dies für Patienten nicht sichtbar ist.

Was müssen ZFA beim Thema Steuern beachten?

Viele Nebenjobs laufen über einen sogenannten Minijob. Hier gilt:

  • Du darfst bis zu 450 Euro im Monat dazuverdienen.
  • Es spielt keine Rolle, ob du nur einen oder mehrere Arbeitgeber hast – wichtig ist nur, dass du insgesamt unter der 450-Euro-Grenze bleibst.
  • Hast du mehrere Jobs, kann es sein, dass ein Teil über Steuerklasse 6 läuft. Das klingt ungünstig, lässt sich aber meist über die Steuererklärung wieder ausgleichen.
  • Solange du nur einen Minijob hast, bleibt dieser für dich nahezu steuerfrei.

Was heißt das für die ZFA in der Praxis?

Ein Nebenjob ist grundsätzlich möglich – solange er fair und offen mit deinem Chef oder deiner Chefin abgesprochen ist. Achte darauf, dass deine Haupttätigkeit in der Praxis nicht darunter leidet, und informiere dich über die steuerlichen Regeln. Dann kannst du dir mit einem Nebenjob guten Gewissens ein kleines Extra dazuverdienen.

Do’s & Don’ts beim Nebenjob als ZFA

Do’s

  • Sprich deinen Nebenjob vorher mit deiner Chefin oder deinem Chef ab.
  • Achte darauf, dass du in der Praxis fit und leistungsfähig bleibst.
  • Halte dich an die 450-Euro-Grenze beim Minijob.
  • Hebe dir alle Unterlagen für die Steuererklärung gut auf.

Don’ts

  • Keinen Nebenjob bei einer direkten Konkurrenzpraxis ohne klare Absprache!
  • Übermüdet oder unzuverlässig in der Praxis erscheinen.
  • Einnahmen „unter den Tisch“ laufen lassen – das gibt Ärger mit dem Finanzamt.
  • Geheimniskrämerei: Sei offen und ehrlich, das zahlt sich aus.

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Kontakt

Beata Luczkiewicz

Freie Journalistin
Beata ist Fachautor für das Recall-Magazin und spezialisiert auf Themen rund um Praxismanagement, Patientenkommunikation und effiziente Abläufe in Zahnarztpraxen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Gesundheitsbereich liefert sie fundierte und praxisnahe Inhalte für Praxisteams.


Email: kontakt@beata-luczkiewicz.de

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