Verbände aller Heilberufe unterstützen Corona-Warn-App

Die Verbände und Bundeskörperschaften der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ermutigen deshalb alle Bundesbürger mit einem kompatiblen Smartphone, diese kostenlose App zu nutzen. „Die App kann wertvolle Hinweise auf ein erhöhtes Infektionsrisiko liefern. Klar ist aber auch: Die Diagnose Covid-19 kann nur ein Arzt stellen“, sagt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bislang wurde die Corona-Warn-App rund 18 Millionen Mal heruntergeladen.

„Mit der App wurde rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit eine wirksame Technologie zur Pandemie-Prävention geschaffen. Jetzt kommt es darauf an, dass die App nicht nur heruntergeladen, sondern auch genutzt wird. Im Falle eines positiven Testergebnisses sollten App-Nutzer ihre Kontakte über die App informieren. Die Bundesregierung sichert dafür absolute Datensicherheit zu. Auf diese Weise können alle Bürgerinnen und Bürger mit wenig Aufwand dazu beitragen, die Pandemie einzudämmen und weitere Einschränkungen unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu vermeiden“, betont Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.

„Von Beginn an hat die KZBV die Corona-Warn-App über ihre Kommunikationskanäle unterstützt. Dazu gehört auch die Verbreitung des entsprechenden Informationsmaterials des Bundespresseamtes bei zahnärztlichen Körperschaften auf Landesebene, bei Praxen und Patienten. Aus Gründen des Infektionsschutzes ruft die Vertragszahnärzteschaft jetzt noch einmal aktiv zur möglichst flächendeckenden Nutzung der Anwendung auf. Jede Infektionskette, die mithilfe der App unterbrochen werden kann, ist ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen die Pandemie“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

„Angesichts steigender Infektionszahlen ist es wichtig, dass möglichst viele Leute die Corona-Warn-App nutzen und schnell erfahren können, wenn sie einen Risikokontakt hatten“, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die Apotheken sind niedrigschwellige Anlaufstellen in allen Gesundheitsfragen. Auch wer weder einen Arzt noch Zahnarzt aufsucht, sieht dennoch die Schaufenster von Apotheken. Ab Oktober werden in vielen Apotheken neue Plakate zu sehen sein, auch zur Corona-Warn-App.“

Weitere Informationen: www.kbv.de, www.baek.de, www.kzbv.de, www.bzaek.de, www.abda.de

Auch in Corona-Zeiten an die Ausbildung denken

Die Corona-Pandemie trifft Wirtschaft und Gesundheitswesen hart – davon sind auch Auszubildende betroffen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband medizinischer Fachberufe rufen dazu auf, die Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) auch in Krisenzeiten zu unterstützen. Noch sind die Auswirkungen der Krise auf den ZFA-Ausbildungsmarkt nicht abzusehen, aufgrund der deutlich zurückgegangenen Behandlungen und der unsicheren zukünftigen Entwicklung wäre eine Zurückhaltung der Zahnarztpraxen beim Ausbildungsplatzangebot jedoch zu erwarten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Wirtschaftskrisen oft eine geringere Zahl an Ausbildungsplätzen zur Folge haben.

Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, BZÄK-Vorstandsreferent für ZFA und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen: „Wenn Praxen wegen der unklaren wirtschaftlichen Lage zögerlicher bei der Ausbildungsplatzvergabe sind, ist das verständlich. Dennoch darf die Corona-Krise nicht zu einer Ausbildungskrise führen. Junge Menschen brauchen eine berufliche Perspektive, zudem liegt die Fachkräftesicherung im eigenen Interesse der Zahnärzte. Denn ZFA leisten einen wertvollen Beitrag im Praxisteam, ohne sie würden Zahnarztpraxen nicht funktionieren. Gleichzeitig würde sich der bestehende Fachkräftemangel noch weiter verstärken. Jeder Ausbildungsplatz ist eine Zukunftsinvestition.“

Hannelore König vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. ergänzt: „Wir hoffen, dass die geplante Ausbildungsprämie der Regierung für kleine und mittelständische Unternehmen auch Zahnarztpraxen im Blick hat. Auch in der derzeit schwierigen Situation ist es wichtig, weiterhin Zahnmedizinische Fachangestellte auszubilden. In diesem Sinne appelliere ich an alle Ausbildungsbetriebe sowie an die ausgelernten Kolleginnen und Kollegen in den Zahnarztpraxen, sich für eine gute Qualität der Ausbildung einzusetzen. Unsere Auszubildenden brauchen persönliche kompetente Ansprechpartner/innen, sie brauchen Zeit, Empathie und Wertschätzung. Nur so gelingt es, ZFA gut auszubilden, die ihre Zukunft in diesem Beruf sehen und damit einen wichtigen Beitrag zur zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung leisten.“

Zahngesundheit der 12-Jährigen

Die BZÄK hat eine neue Infografik „Kariesbefall bei 12-Jährigen im internationalen Vergleich“ erstellt, die den DMF-T-Index, die durchschnittliche Anzahl kariöser, gefüllter oder fehlender Zähne, bei 12-Jährigen im Ländervergleich einordnet.

Deutschland nimmt nach wie vor einen Spitzenplatz in der Mundgesundheit ein. Diese gute Position heißt es aber, zu bewahren. Prävention darf auf Grund einer guten Ausgangslage nicht nachlassen, sondern muss bei jedem neu geborenen Kind wieder von vorne beginnen. Mundhygiene- und Ernährungsunterweisung für alle Eltern, konsequente Mundhygiene vom ersten Zahn an und regelmäßige Zahnarztbesuche helfen – zusammen mit einem lebenslangen Fokus auf Prävention – unseren vorderen Platz im Mundgesundheits-Ranking zu behalten.

Bundeszahnärztekammer und Verband medizinischer Fachberufe danken Praxisteams

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. informieren die Patienten, dass die Zahnarztpraxen  wieder Prophylaxe und zahnärztliche Behandlungen in vollem Umfang anbieten. Die bereits vor der Corona-Pandemie für die Praxen geltenden hohen Hygiene- und Infektionsschutzstandards wurden nochmals verstärkt und sorgen so für Sicherheit und für einen wirksamen Schutz von Patienten und Mitarbeitern. Nach den derzeitigen Erkenntnissen trugen weltweit Behandlungen in Zahnarztpraxen weder beim zahnärztlichen Behandlungsteam noch bei Patienten zu erhöhten Covid-19-Infektionen bei.

Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, BZÄK-Vorstandsreferent für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen: „Der Zahnarztbesuch ist für die Patienten sicher. Ich empfehle deshalb, Behandlungen und vor allem die wichtigen Prophylaxetermine nicht aufzuschieben. Denn eine gute Mundgesundheit bedarf einer regelmäßigen Kontrolle und Untersuchung in der Praxis. Dank der eingespielten Teamarbeit von Zahnarzt und zahnmedizinischem Fachpersonal sind die hohen deutschen Hygienestandards gewährleistet. Den tagtäglichen Einsatz und das große Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität der ZFA auch in Corona-Zeiten kann man ihnen gar nicht hoch genug anrechnen. Sie tragen einen wichtigen Teil zur hervorragenden Arbeit in den Zahnarztpraxen bei.“

„Die Situation im Bereich der Schutzausrüstung hat sich deutlich verbessert”, das bestätigt auch Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. „Außerdem haben die Praxisteams ihr Hygienemanagement überprüft und ergänzt, so dass sich die Patientinnen und Patienten sowie die Zahnmedizinischen Fachangestellten unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen sicher fühlen können.“ BZÄK und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. danken den Praxisteams für ihre großartige Arbeit in den Zeiten der Krise. Die Partner bekennen sich zum Gesundheitsschutz und der Teamleistung. Sie sind stets – auch außerhalb der Pandemie – mit Engagement und Empathie für ihre Patienten da, haben eigene Unsicherheiten hintenangestellt und sorgen für reibungslose Abläufe in den Zahnarztpraxen in Deutschland.

Informationen zum Verband medizinischer Fachberufe e.V.: www.vmf-online.de

Intervention der Bundeszahnärztekammer hat Erfolg

„Mit der nun erfolgten Weisung der BA hatte die intensive Intervention der Bundeszahnärztekammer Erfolg und bestätigt ihre schon länger bekannte Rechtsauffassung. Die Agentur für Arbeit wird nun die Ansprüche von Zahnarztpraxen auf Kurzarbeitergeld in jedem Einzelfall prüfen. Dadurch wurde endlich für Rechtssicherheit im Interesse der Praxen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesorgt. Damit können zahllose Arbeitsplätze in den Zahnarztpraxen in ganz Deutschland gesichert werden“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Im Gegensatz zu anderen Leistungserbringern wurden die Zahnärzte bei den finanziellen Hilfen der Bundesregierung nicht bedacht. Lediglich ein Kredit wurde ihnen laut SARSCoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung zugebilligt.

Die BZÄK hat ihre Information zum Kurzarbeitergeld entsprechend der BA-Weisung aktualisiert:
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Kurzarbeitergeld_in_der_Zahnarztpraxis.pdf

Informationen zur GOZ

Im gemeinsamen Beratungsforum zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) haben sich die Beteiligten darauf verständigt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Hygieneaufwand pauschal zu erstatten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:

Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 09. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

Positionspapier der BZÄK: COVID 19 und erhöhte Hygienekosten (April 2020)

Erste Ergebnisse der BZÄK-Umfrage

Bei diesem ersten Stimmungsbild zeigt sich:

  • Der Rückgang des Arbeitsaufkommens in den Zahnarztpraxen liegt bei deutlich über 50 Prozent. Das Ausmaß hängt allerdings stark von der Infektionslage in den verschiedenen Bundesländern ab.
  • Die Reduktion des Praxisbetriebs auf eine Notfallbehandlung variiert stark und liegt je nach Bundesland zwischen 22 und 72 Prozent. Ein zentraler Grund sind die jeweiligen gesetzlichen Festlegungen bzw. die Empfehlungen der Berufsorganisationen in den Bundesländern.
  • Kurzarbeit wird über alle Bundesländer hinweg stark in Anspruch genommen – zwischen 59 und 86 Prozent der Praxen nutzen dieses Mittel.
  • Die Öffnungszeiten wurden teilweise um fast die Hälfte reduziert. Dennoch ist die Erreichbarkeit für die Patienten sichergestellt.

Diese Ergebnisse können als erstes Stimmungsbild gewertet werden und erheben keinen Anspruch auf Repräsentativität – schon aufgrund der unterschiedlichen Teilnehmerzahlen aus den Bundesländern. Statistisch belastbare Daten werden derzeit durcheine repräsentative Befragung der rund 3.000 Teilnehmer der GOZ-Analyse erhoben. Da die teilnehmenden Praxen dort zudem anonymisierte GOZ-Abrechnungsdaten zur Verfügung stellen, lassen sich Veränderungen in der Leistungserbringung bzw. den Umsätzen gut aufzeigen und beziffern. Alle teilnehmenden Praxen sollen in den nächsten Monaten  – je nach Entwicklung der Lage – mehrfach befragt werden.
https://www.bzaek.de/goz/goz-analyse.html

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