Aufklärung in der Praxis ist zweckmäßig

recall Sie sind seit vielen Jahren auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert und haben täglich Kontakt zu Zahnarztpraxen. Haben Sie dabei immer nur mit dem Praxisinhaber zu tun?

Gabriele Bengel Nein – keinesfalls. Im Gegenteil! Wir stehen grundsätzlich dem ganzen Praxisteam für fachliche Fragen rund um Zahnzu- satzversicherungen zur Verfügung. So haben wir es häufig mit Praxismanagerinnen, Abrechnungsspezialistinnen und – vor allem – mit Prophylaxespezialistinnen und Dentalhygienikerinnen zu tun.

recall Und was sind so die hauptsächlichen Fragen, die die Praxisangestellten bewegen?

Gabriele Bengel Mit Praxismanagerinnen besprechen wir zum Beispiel den Einsatz unseres Ratgebers und des Zahnstatus und mit Abrechnungsspezialisten die erstattungsfähigen GOZ-Ziffern.

Alexander Mint Aktuell sind es hauptsächlich die Fachkräfte im Bereich Prophylaxe, die wissen wollen, wie die Erstattung von PZR- und Prophylaxekosten über Zahnzusatzversicherungen möglich ist. In vielen Praxen gibt es ja inzwischen einen extra Bereich, in dem Prophylaxe gemacht wird. Und es ist jedem klar, dass der Bereich ausgelastet sein muss, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wenn sich Kassenpatienten aber Sorgen über Benzin-, Gas-, Strom und Lebensmittelpreise machen müssen, besteht natürlich die Gefahr, dass die zahnärztliche Dienstleistung hinten runterfällt. Oder zumindest reduziert wird von zwei auf eine Zahnreinigung pro Jahr. Wenn das bei der Hälfte der Patienten passieren würde, kann sich jeder ausrechnen, welchen Einnahmeverlust die Praxis hat.

recall Können Sie uns dafür ein konkretes Beispiel machen? So, wie Sie es auch den Praxen zeigen?

Alexander Mint Wenn wir mit Praxen direkt sprechen, haben wir natürlich in der Regel konkrete, praxisindividuelle Zahlen zum Rechnen. Aber fiktiv angenommen, die Praxis hat 1000 Kassenpatienten zwischen 18 und 80 Jahren. Davon kommen 70 Prozent bislang zweimal pro Jahr zur PZR, die Praxis verlangt 100 Euro pro Behandlung. Das sind dann 140.000 Euro Einnahmen. Käme die Hälfte davon jetzt nur noch einmal pro Jahr, würden 70.000 Euro fehlen.

Gabriele Bengel Hinzu kommt noch, dass das aktuell diskutierte GKV- Finanzstabilisierungsgesetz aller Voraussicht nach nachteilig für Zahnarztpraxen sein wird. Möglicherweise werden die Zahlungen der Krankenkassen in Zukunft geringer ausfallen. Auch die freiwilligen Zuschüsse zur PZR, die ein paar Kassen aktuell noch gewähren, sind für die Zukunft nicht garantiert. Darum ist es nach unserer Auffassung auch wichtig für den Zahnarzt und die gesamte Praxis, die Patientinnen und Patienten auf Zahnzusatzversicherungen hinzuweisen.

recall Kann man denn davon ausgehen, dass ein hoher Anteil an privat zusatzversicherten Patienten solche Einnahmeausfälle verhindern würde?

Gabriele Bengel Ja – mit Sicherheit. Speziell für den Bereich Prophylaxe ist es wichtig, dass die Patienten eine Zahnzusatzversicherung mit Kostenerstattung für PZR haben. Die alten Zahnzusatztarife haben meistens nur für Zahnersatz bezahlt. Aber man kann diese alten Tarife entweder aufstocken oder eben gleich komplett in einen neuen Tarif wechseln. Und wenn PZR versichert ist – dann wird sie auch genutzt. Denn schließlich – so denken die meisten – soll sich die Versicherung „rentieren“.

Alexander Mint Der Wechsel wird übrigens zunehmend einfacher, da inzwischen etliche Zahntarife die Vorversicherungszeit anrechnen – selbst wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer lief.

recall Dazu habe ich gleich zwei Fragen: erstens, wie viel zahlt der Versicherer für PZR? Und zweitens, warum zahlt er überhaupt so eine regelmäßige Behandlung? Man denkt doch oft, Versicherer zahlen am liebsten gar nicht.

Gabriele Bengel Autsch – das alte Klischee. Ich räume ein, dass nicht immer alles bezahlt wird von den Versicherern. Daher vermitteln wir unseren Kunden immer gezielt den Tarif, der optimal zum Zahnstatus passt. Und zudem unterstützen wir unsere Kunden dann auch im Leistungsfall, klären mit Patienten und Versicherern die Kostenübernahme und vermitteln – sollte es mal Komplikationen geben – zwischen Zahnarztpraxis, Patient und Versicherer.

Alexander Mint Bei der Übernahme der PZR-Kosten gibt es keine Probleme, wenn sie nach GOZ Abschnitt B abgerechnet wird. Und was die Höhe anbelangt, liegen die leistungsstarken Zahntarife bei 200 Euro pro Jahr bis unbegrenzt. Regelmäßige PZR ist ganz im Sinne der Versicherer: sorgfältig gepflegte Zähne reduzieren die Ausgaben für Zahnersatz und Parodontitis.

recall Wie genau muss man sich das Zusammenwirken zwischen Ihnen, der Praxis und den Patienten vorstellen?

Alexander Mint Das ist ganz einfach und unkompliziert. Wir stellen den Praxen einen Flyer mit allgemeinen Infos zur Verfügung, der ausgelegt werden kann. Und einen kompakten Ratgeber mit den wichtigsten Informationen zu Zahnzusatzversicherungen. Damit hat das ganze Praxisteam einen schnellen Überblick über das Thema. Der Ratgeber wird einfach an Patienten ausgegeben. Und speziell für die Prophylaxe gibt es einen Extra-Flyer mit der Beschreibung eines Vorsorgetarifes, der 100 Prozent der Kosten erstattet – auch mehrmals im Jahr.

recall Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen?

Alexander Mint Die Versicherungswirtschaft unterliegt einer recht strengen Aufsicht in Bezug auf die Dokumentation vom Beratungsprozess, der Abschlussempfehlung und selbstverständlich auch im Bereich Datenschutz. Die to:dent.ta GmbH – tätig als unabhängiger Versicherungsmakler – arbeitet in Bezug auf dieses wichtige Thema gewissenhaft, Daten von Patienten werden sensibel behandelt und werden ausschließlich anlassbezogen zur adäquaten Beratung für Zahnzusatzversicherungen verwendet.

Wir sind hier aber noch einen Schritt weiter gegangen und haben, in Bezug auf die Berufsordnung der Zahnärzte, die Aufklärung und Aushändigung unserer Unterlagen anwaltlich prüfen lassen. Das Ergebnis: Unsere Unterlagen und die damit verbundene Aufklärung stehen in keinem Widerspruch zur Berufsordnung, sondern sind sogar zweckmäßig zur Befriedigung des Informations- und Aufklärungsbedürfnisses Ihrer Patientinnen und Patienten.

Erstattungen der ZZV für PZR und Prophylaxe

Neue Generation der Zahntarife

Früher war die Kostenerstattung für Prophylaxe und PZR durch private Zahnzusatzversicherungen nicht üblich. Deshalb haben viele eurer Patienten in den alten Tarifen Versicherungsschutz für Kronen, Brücken und Prothesen – mehr nicht. Doch die hochwertigen Zahnzusatzversicherungen, die in den letzten fünf Jahren auf den Markt gekommen sind, zahlen auch für Prophylaxe. Sie unterscheiden sich nur darin, in welcher Höhe sie die Kosten übernehmen und was alles unter „Prophylaxe“ als erstattungsfähig anerkannt wird.

Ein Blick ins Kleingedruckte

In den Versicherungsbedingungen wird in der Regel aufgelistet, welche Maßnahmen als Prophylaxe eingestuft werden. Bei DKV steht „prophylaktische Leistungen” nach Abschnitt B der GOZ. Andere listen auf: „Entfernen harter und weicher Beläge (GOZ 1040), Fluoridierungsmaßnahmen (GOZ 1020), erstellen Mundhygienestatus (GOZ 1000), Kontrolle Übungserfolg (GOZ 1010), Fissurenversiegelung (GOZ 2000) und Behandlung überempfindlicher Zahnflächen (GOZ 2010).“ Nicht als Prophylaxe-Maßnahmen gelten bei vielen Tarifen die GOZ-Ziffern 4000 ff. Diese werten die Versicherer – wie es ja auch in der GOZ steht – als Behandlungsmaßnahmen bei Erkrankung des Parodontiums. Erstattungsfähig sind diese Kosten, wenn euer Patient eine Zahnversicherung hat mit umfassendem Versicherungsschutz für Zahnbehandlung inklusive Parodontitisbehandlung.

Höchstgrenzen beachten

Die Bedingungen regeln auch, wie oft im Kalenderjahr PZR und Prophylaxe bezahlt werden. Und meistens wird ein Höchstbetrag genannt – ausgenommen bei Barmenia, die ab Vertragsbeginn 100 Prozent ohne Höchstgrenze bezahlt. Andere Beispiele: Bayerische zahlt im günstigen Smart-Tarif zwei Mal pro Jahr jeweils maximal 80 Euro, im Komfort-Tarif 200 Euro pro Jahr – egal, wie oft man die PZR machen lässt. Die DKV zahlt im Hochleistungstarif 300 Euro pro Jahr, die Gothaer 150 Euro und die SDK in den neuen Zahntarifen zwischen 100 Euro und 200 Euro – je nach Tarifstufe.

Ihr habt Fragen oder wollt eine Auflistung, welcher Versicherer welchen Betrag für die PZR erstattet? Schreibt eine E-Mail an redaktion@recall-magazin.de Kennwort „ZZV-PZR“. Wir leiten diese an unsere Spezialisten weiter, welche euch schnellstmöglich über die passende Lösung informieren.

Empfehlung Zahnzusatzversicherung

Neben IGeL Leistungen gibt es zahlreiche zahnärztliche Behandlungen, welche durch eine private Zuzahlung erst möglich werden, wie zum Beispiel hochwertiger Zahnersatz oder Wurzelkanalbehandlungen. Viele Patienten scheuen diese Zuzahlungen, meist aus Mangel an Wissen um deren Bedeutung für die eigene Gesundheit oder wegen ihrer Höhe. So wird anstelle von zum Beispiel einer Implantatversorgung für eine Einzelzahnlücke lieber die Brücke gewählt, um die Eigenkosten möglichst gering zu halten, obwohl hierfür benachbarte Zähne nicht unwesentlich beschliffen werden müssen. Die möglichen „Spätfolgen“ werden hierfür meist bewusst in Kauf genommen.

Mit modernen Zahnzusatzversicherungen lassen sich heutzutage diese Zuzahlungen für verschiedenste Behandlungen teilweise deutlich reduzieren und dies zu moderaten Monatsbeiträgen. Die Krux ist nur, dass weder das zahnärztliche Fachpersonal noch der Zahnarzt selbst aktiv dafür werben dürfen. Dennoch gibt es diverse legale Möglichkeiten für die zahnärztliche Praxis durch ZZV den Praxisumsatz zu erhöhen, ohne dafür Neupatienten generieren zu müssen. Und: Die Bestandspatienten, welche durch eine bessere oder schönere Versorgung wieder mehr Lebensqualität erhalten, sind langfristige und dankbare Patienten und die beste Werbung für die eigene Praxis.

Zum Auftakt dieses neuen Formats haben wir Zahnarzt Boris Shrage von der Zahnarztpraxis B. Shrage in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf befragt:

Herr Shrage, aus welcher Motivation heraus haben Sie beschlossen Ihren Patienten zu empfehlen, über eine Zahnzusatzversicherung nachzudenken?

BORIS SHRAGE Nachdem 2004 die Festzuschüsse eingeführt worden sind, veränderte sich die Compliance der Patienten hinsichtlich Zahnersatzleistungen deutlich. Es wurde sehr viel nach Auslandszahnersatz gefragt beziehungsweise die Behandlung teils abgebrochen. Zusätzlich kam die Implantologie als Schwerpunkt meiner Praxis verstärkt in den Fokus, sodass es auch in diesem Bereich einer Lösung hinsichtlich der finanziellen Deckung bedurfte. Im Jahr 2006 schrieb mich eine Vertretung der Continentale mit der Frage an, ob ich deren ZZV Tarife kenne. Es handelte sich seinerzeit um einen reinen ZE Tarif inklusive Leistungen für implantologische Leistungen im Umfang von 75 Prozent. Ein großer Vorteil war die fehlende Staffelung. Nach acht Monaten Wartezeit wurden 75 Prozent erstattet. Ich schlug dem Patienten vor die Agentur zu kontaktieren, sofern die medizinischen und kassenärztlichen Bestimmungen erfüllt waren. Die versicherungstechnische, juristisch sichere Beratung erfolgte seitens der Agentur.

Die Zusammenarbeit verlief sehr erfolgreich; eine Win-win-Situation. In der Folgezeit verfolgte ich die aktuellen Tarife, sodass Zahnbehandlungen, speziell Endodontie, über Zahnzusatzversicherungen für den Patienten bezahlbar gestaltet werden können.

Der Gesetzgeber verbietet es der Zahnärzteschaft und deren Personal, aktiv  bestimmte  Versicherer oder Zahntarife zu empfehlen. Wie haben Sie für sich einen legalen Weg gefunden, um Ihren Patienten, die sich mit dem Thema ZZV befassen wollen, weiterzuhelfen?

BORIS SHRAGE Ich kläre schon in der Praxis über konkrete Ausschlusskriterien wie fehlende Zähne und angeratene Behandlungen auf. Darüber hinaus erhält der Patient, der an einer ZZV interessiert ist, von mir eine Checkliste mit den zu beachtenden Punkten zum Selbststudium. Diese Liste enthält den Zahnstatus, also fehlende Zähne sowie Art und Umfang des vorhandenen Zahnersatzes. Ich empfehle des Weiteren bestimmte Websites zur Recherche. Am sichersten funktioniert der Kontakt zu vertrauenswürdigen Vertretern, die sowohl ethisch als auch juristisch gepaart mit Sachkompetenz dem Patienten verschiedene Tarife anbieten.

Wie lange arbeiten Sie aktiv mit diesem Konzept und wie haben sich Ihre Praxisumsätze dadurch verändert?

BORIS SHRAGE Seit 2006 gehe ich wie beschrieben vor – unter Berücksichtigung neuer Tarife beziehungsweise Leistungen wie PTT oder Bleaching. Da ich das Konzept bereits sehr lange aktiv betreibe, kann ich keinen Vergleich anstellen. Aber ohne das ZZV-Konzept hätte ich definitiv keine überdurchschnittlichen Umsätze erzielt.

Wie nehmen Ihre Patienten Ihre Hinweise auf und wie ist das Feedback?

BORIS SHRAGE Das Feedback ist sehr positiv. Die meisten Patienten sind damit überfordert, die richtige Versicherung zu finden und sind für die Hinweise seitens der Praxis und der Agentur dankbar. Zusätzlich wird es als Zusatzservice wahrgenommen.

Aus Ihren Erfahrungen heraus: Wie beurteilen Sie heute Ihre Entscheidung, das Thema Zahnzusatzversicherungen in Ihren Praxisablauf integriert zu haben und was können Sie Ihren Kollegen/innen dahingehend empfehlen?

BORIS SHRAGE Es war eine der besten Entscheidungen im wirtschaftlichen Sinne, die ich getroffen habe. Ohne die Zuschüsse der ZZV hätten etliche Patienten seit nunmehr 14 Jahren die Therapien nicht durchführen lassen. Zusätzlich kommen auch die Leistungen im PZR- und Kons-Bereich sehr stark zum Tragen.

Was Kollegen abschreckt, ist der Zeitaufwand für eine Beratung, die zudem juristisch prekär ist. Da bewährt sich die Zusammenarbeit mit einer kompetenten Agentur, die hinsichtlich der ZZV Konditionen auf dem Laufenden ist. So ist man als Praxis auf dem sicheren Weg, der wie oben beschrieben zu einer echten Win-win-Situation für beide Seiten führt: für Patienten und Praxis.

Herr Shrage, vielen Dank für das Gespräch!


Lesen Sie hier das Statement zum Interview von unserer Expertin für Zahnzusatzversicherungen, Frau Gabriele Bengel:

Die wirtschaftliche Bedeutung der Privatleistungen für Zahnarztpraxen belegt unter anderem auch die Kostenstrukturstatistik vom Statistischen Bundesamt. Demnach generiert die Zahnarztpraxis etwas mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen aus Privatleistungen. Kein anderer Mediziner muss seine Leistungen so häufig „verkaufen“ wie Zahnärzte. Die Übernahme der privatärztlichen Kosten durch Zahnzusatzversicherungen erleichtert dem Patienten die Entscheidung für hochwertige Versorgungen.

Zahnzusatzversicherung – Win-Win für Patient und Praxis

Neben IGeL Leistungen gibt es zahlreiche zahnärztliche Behandlungen, welche durch eine private Zuzahlung erst möglich werden, wie zum Beispiel hochwertiger Zahnersatz oder Wurzelkanalbehandlungen. Viele Patienten scheuen diese Zuzahlungen, meist aus Mangel an Wissen um deren Bedeutung für die eigene Gesundheit oder wegen ihrer Höhe. So wird anstelle von zum Beispiel einer Implantatversorgung für eine Einzelzahnlücke lieber die Brücke gewählt, um die Eigenkosten möglichst gering zu halten, obwohl hierfür benachbarte Zähne nicht unwesentlich beschliffen werden müssen. Die möglichen „Spätfolgen“ werden dabei meist bewusst in Kauf genommen.

Mit modernen Zahnzusatzversicherungen lassen sich heutzutage diese Zuzahlungen für verschiedenste Behandlungen teilweise deutlich reduzieren und dies zu moderaten Monatsbeiträgen. Die Krux ist nur, dass weder das zahnärztliche Fachpersonal noch der Zahnarzt selbst aktiv dafür werben dürfen. Dennoch gibt es diverse legale Möglichkeiten für die zahnärztliche Praxis durch ZZV den Praxisumsatz zu erhöhen, ohne dafür Neupatienten generieren zu müssen. Und: Die Bestandspatienten, welche durch eine bessere oder schönere Versorgung wieder mehr Lebensqualität erhalten, sind langfristige und dankbare Patienten und die beste Werbung für die eigene Praxis.

Dieses Mal haben wir Zahnarzt Dr. Cornelius Bechmann von der Zahnarztpraxis Dr. Bechmann + Dr. Bechmann aus Würzburg befragt:

Herr Dr. Bechmann, aus welcher Motivation heraus haben Sie beschlossen Ihren Patienten zu empfehlen, über eine Zahnzusatzversicherung nachzudenken?

CORNELIUS BECHMANN In unserer Praxis bieten wir unseren gesetzlich versicherten Patienten regelmäßig Leistungen an, die über dem Niveau der GKV liegen. Dies sind insbesondere professionelle Zahnreinigungen, Implantate mit entsprechenden Suprakonstruktionen, mit dem Cerec-System hergestellte vollkeramische Inlays, Teilkronen, Kronen und Brücken, adhäsive Füllungen aus hochwertigen Compositen, endodontische Behandlungen mit NiTi-Feilen-Aufbereitung und funktionsanalytische Maßnahmen. Da nur ein geringer Teil der Neupatienten über eine Zahnzusatzversicherung verfügt und von Vorbehandlern in der Regel nicht auf die Problematik der Versorgungslücke aufmerksam gemacht wurde, halten wir es für sinnvoll, möglichst alle GKV-Patienten mit entsprechenden Informationen zu versorgen.

Der Gesetzgeber verbietet es der Zahnärzteschaft und deren Personal, aktiv bestimmte Versicherer oder Zahntarife zu empfehlen. Wie haben Sie für sich einen legalen Weg gefunden, um Ihren Patienten, die sich mit dem Thema ZZV befassen wollen, weiterzuhelfen?

CORNELIUS BECHMANN Durch ein persönliches Kennenlernen von Frau Bengel, die sich auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert hat. Der erste Kontakt kam auf einer Informationsveranstaltung unseres zahntechnischen Labors ProMödl zustande. Frau Bengel hat in einem Vortrag die Wichtigkeit des Themas Zahnzusatzversicherung erläutert und uns damit wichtige Informationen zum Umgang mit der Materie vermittelt.

Wie lange arbeiten Sie aktiv mit diesem Konzept und wie haben sich Ihre Praxisumsätze dadurch verändert?

DR. CORNELIUS BECHMANN Der Kontakt zu Frau Bengel und dem unabhängigen Vergleichsportal von to:dent.ta besteht seit rund fünf Jahren. Anfangs gaben wir vereinzelt Hinweise zu den Informationen auf www.todentta.de, mittlerweile wird bei jedem Neupatienten der Status der Zusatzversicherung abgefragt und gegebenenfalls die entsprechende Informationsbroschüre weitergegeben. Dies wird in der digitalen Patientenakte notiert und nach einem gewissen Zeitraum erneut abgefragt. Wir benutzen dazu Flyer, die wir dem Patienten mitgeben. Die ausführlicheren Ratgeber zu Zahnzusatzversicherungen halten wir für den Anfang für die meisten Patienten zu umfangreich.

Der Einfluss auf die Praxisumsätze ist in Zahlen schwer wiederzugeben, da sich in unserer Praxis in den letzten Jahren grundlegende personelle Veränderungen sowie Besitzveränderungen ergeben haben, die wesentlich deutlicheren Einfluss auf die Umsatzentwicklung haben. Es ist aber festzustellen, dass die Akzeptanz von hochwertigen Versorgungsformen mit zunehmender Zahl zusatzversicherter Patienten deutlich zunimmt.

Wie wichtig ist es, dass das gesamte Praxisteam umfassend um die Möglichkeiten, aber auch die Risiken, gerade wenn es um „Beratungsleistungen“ geht, Bescheid weiß und wie stellen Sie dies sicher?

CORNELIUS BECHMANN Wir halten es für wichtig, dass die Information zum Thema Zusatzversicherung vom Zahnarzt selbst gegeben wird. Das unterstreicht unseres Erachtens die Wichtigkeit des Themas für den Patienten. Insofern hat unser Personal damit eigentlich nicht viel zu tun.

Wie nehmen Ihre Patienten Ihre Hinweise auf und wie ist das Feedback?

CORNELIUS BECHMANN Die Hinweise werden von den Patienten in der Regel dankbar aufgenommen. Das Feedback ist, soweit wir das beurteilen können, sehr gut.

Aus Ihren Erfahrungen heraus: Wie beurteilen Sie heute Ihre Entscheidung, das Thema Zahnzusatzversicherungen in Ihren Praxisablauf integriert zu haben und was können Sie Ihren Kollegen/innen dahingehend empfehlen?

CORNELIUS BECHMANN Der Hinweis auf Zahnzusatzversicherungen hat sich zu einem wichtigen Pfeiler unseres Praxismarketings entwickelt. Dies wird für die Zukunft zunehmend wichtiger werden und die Akzeptanz hochwertiger Leistungen erhöhen. Wir planen, in naher Zukunft weitere Privatleistungen in den Bereichen Endodontie, Parodontologie und Implantologie in unser Leistungsspektrum zu übernehmen. Auch für diese Bereiche wird eine Zusatzversicherung zunehmend interessanter werden. Kollegen, die in ihrer Praxis Leistungen oberhalb des GKV-Niveaus anbieten, kann man die Befassung mit dem Thema Zusatzversicherung nur nahelegen.

Herr Dr. Bechmann, vielen Dank für das Gespräch!


Lesen Sie hier das Statement zum Interview von unserer Expertin für Zahnzusatzversicherungen, Frau Gabriele Bengel:

Die modernen Zahnzusatzversicherungen übernehmen nicht nur privatärztlich verrechnete Kosten bei Zahnersatz (wozu auch implantologische Leistungen zählen), sondern auch im Bereich Endodontie und Parodontologie. Daher teilen wir die Einschätzung der Praxis, dass die Bedeutung von Zahnzusatzversicherungen und die Nachfrage nach leistungsstarken Tarifen weiter steigen werden.

Insbesondere bei Endodontie gibt es viele Unterschiede bei den Zahntarifen. In einer der nächsten Ausgaben des Dental Barometers werden wir dieses Thema gerne aufgreifen.

Recall Magazin