Nachdem kürzlich in einem ersten Video die neue Behandlungsstrecke, ihre Entstehung sowie standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe vorgestellt wurden und der zweite Teil detailliert über konkrete Modalitäten bei Beantragung, Abrechnung und Übergangsregelungen informierte, werden jetzt die Leistungen und zu beachtenden Regelungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen im Detail vorgestellt. Für diese Versicherten steht ab Juli 2021 eine bedarfsgerecht modifizierte, bürokratie- wie barrierearme Behandlungsstrecke zu Verfügung, mit der eine Behandlung von Parodontitis außerhalb der systematischen PAR-Behandlung möglich ist.