Vorbehandlungskonzept ja/nein?
Aus zahnmedizinischer Sicht ist die Durchführung einer gründlichen Reinigung der Zähne im Vorfeld der PAR-Therapie dennoch sinnvoll und indiziert. Sie haben Patienten, die bereits regelmäßig Ihr Prophylaxeangebot nutzen, so ist es hier angebracht über ein Vorbehandlungskonzept nach § 8 Abs. 7 BMV-Z als private Leistung zu sprechen. Nach entsprechender Aufklärung können diese Leistungen vor PAR-Befundaufnahme und Antragstellung erfolgen.
Patient lehnt die Vorbehandlung ab. Was tun?
Durch die neue PAR-Richtlinie hat jeder Patient den Zugang zur Therapie, ist sein Gebiss auch noch so ungepflegt. Die Entfernung von Zahnstein, fest anhaftende Beläge und Plaque sind keine Eingangsvoraussetzung mehr, sondern in die neue Behandlungsstrecke integriert. Das bedeutet es besteht keine zwingende Notwendigkeit zur Vorbehandlung.
Welche Dokumentationen sind notwendig?
Sie sollten folgende Tipps in Ihrer Dokumentation beherzigen (als grobes Konzept):
- Beratungsinhalte und Therapievorschläge
- Der Patient hat das PSI-Formular ausgehändigt bekommen und angenommen ja/nein
- Bei OPGs die rechtfertigende Indikation und die festgestellte Röntgendiagnose
- Beim PAR-Status die Taschentiefen und Gesundheitsabfragen, sowie die sich ergebenden Feststellungen
- Aufklärung und Inhalte zur MHU, individuelle Hinweise, Zielvereinbarungen, empfohlene Hilfsmittel
- AIT: Anästhesieaufklärung, Regionsangaben,Zahnangaben und Behandlungsinhalte, die verwendeten Geräte, wie Küretten, Hilfsmittel und eingesetzte Medikamenten(z.B. CHX-Gel)
- Die Störfaktoren und Einschleifmaßnahmen mit Regionsangaben
- 111: z.B. Kontrolle Belagssituation mit Regionsangaben, sowie die Maßnahmen zur Nachbehandlung mit Medikamentenangaben
- BEV: Kontrolle, Regionsangaben, Sondierungstiefen und -blutungen, Ergebnisse besprechen, Aufklärungs- und Motivationsgesprächsinhalte in Stichpunkten
- UPTs: Mundhygieneunterweisung notwendig? Wenn ja, wo und warum. Welche Zähne wurden supragingival gereinigt und welche subgingival, ggf. Anästhesieaufklärung
Organisatorische Anforderungen an die einzelnen Terminstrecken:
Gerade in den UPTs gibt es Unterschiede bei den Leistungsabläufen. In jeder UPT sind die Leistungen der Buchstaben a,b,c,e,f zu erbringen. Je nach UPT-Sitzung und Einstufung in die Graduierung des Patienten gibt es zusätzlich die Abrechnungsmöglichkeit UPT d oder g. Je nach anstehender UPT-Sitzung ist ggf. die Zeiteinteilung des Termins unterschiedlich. Wenn UPTd oder g anstehen, könnte mehr Zeit als üblich notwendig sein. Dann ist auf jeden Fall zu klären, ob die Praxis dem Patienten bereits alle UPT-Termine im voraus mitgeben möchte oder sich, je nach Praxisauslastung, auch von Termin zu Termin hangelt. Tipp: Schreiben Sie sich immer zum jeweiligen UPT-Termin die Sitzungsnummer dazu, damit immer schnell klar ist, welche UPT gerade ansteht.
Wann ist „Zwischenprophylaxe“ möglich?
Die zusätzliche PZR in der UPT-Phase ist in manchen KZV Bereichen noch strittig. Nach Abschluss der AIT und/oder CPT beginnt die Phase der UPT. Je nach Graduierung sind die Zwischenphasen – gerade im Bereich Grad A besonders lang (10 Monate). Die Kombination von UPT und PZR in einer Sitzung ist nicht möglich, da wir hier Leistungsüberschneidungen haben. Wenn sich allerdings Behandler*in und Patient einig sind, dass es sinnvoll ist häufigere Zahnreinigungen durchzuführen, als durch die Frequenz der UPT vorgesehen, können sie das privat vereinbaren.