Lachgas-Verbot: Was es wirklich für Zahnarztpraxen bedeutet

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Beata Luczkiewicz

Lachgas ist in der Zahnmedizin seit Jahrzehnten ein bewährtes und sicheres Mittel, um Angstpatienten und insbesondere Kindern die Behandlung zu erleichtern. Doch sein Freizeitmissbrauch hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen – mit zum Teil gravierenden gesundheitlichen Folgen. Deshalb hat die Bundesregierung ein Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige sowie über Automaten und den Versandhandel beschlossen. In diesem Beitrag wollen wir klären, was ein neues Gesetz wirklich bedeutet und ob sich für Zahnarztpraxen etwas ändert.

In der Kinderzahnheilkunde ist Lachgas ein bewährtes Mittel gegen Behandlungsangst – das neue Verkaufsverbot betrifft den medizinischen Einsatz nicht.

Warum Lachgas in der Zahnmedizin wichtig ist

Lachgas wirkt entspannend, angstlösend und leicht schmerzlindernd. Patienten bleiben während der Behandlung bei Bewusstsein und ansprechbar. Besonders in der Kinderzahnheilkunde, bei chirurgischen Eingriffen oder bei Patienten mit Behinderungen kann Lachgas die Behandlung erheblich erleichtern. In vielen Fällen kann dadurch auf stärkere Betäubungsmittel oder Vollnarkosen verzichtet werden. Studien zeigen, dass mehr als 80 Prozent der Kinder, die einmal mit Lachgas behandelt wurden, diese Form der Sedierung auch beim nächsten Zahnarzttermin wieder wünschen.

Gründe für das Verbot

Trotz seiner medizinischen Bedeutung wird Lachgas zunehmend als Partydroge missbraucht. Vor allem Jugendliche konsumieren es über Kartuschen, die leicht online oder an Automaten erhältlich sind. Die gesundheitlichen Risiken sind erheblich: Bewusstlosigkeit, Lungenschäden und neurologische Störungen sind dokumentiert. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, soll der freie Verkauf eingeschränkt werden.

Was bleibt erlaubt – und was nicht

  • Erlaubt bleibt der medizinische Einsatz in Zahnarztpraxen zur Beruhigung und Schmerzlinderung.
  • Verboten wird der Verkauf an Minderjährige sowie über Automaten und Versandhandel.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Lachgasbehandlung weiterhin in der Regel nicht. Private Versicherungen oder Zusatzversicherungen können die Kosten teilweise erstatten.

Bedeutung für das Praxisteam

Für ZFA ändert sich am Ablauf der Lachgassedierung zunächst nichts. Dennoch ist es wichtig, Patienten und Eltern kompetent informieren zu können, insbesondere wenn in den Medien über das Verbot berichtet wird. Häufige Fragen drehen sich um die Sicherheit, die Wirkung und mögliche Alternativen.

Typische Patientenfragen und wie ihr souverän antworten könnt:

  • „Dürfen Zahnärzte überhaupt noch Lachgas verwenden?“
    Ja. Der medizinische Einsatz ist weiterhin erlaubt und spielt in vielen Praxen eine wichtige Rolle – insbesondere bei Kindern oder Angstpatienten.
  • „Ist Lachgas gefährlich?“
    Bei sachgerechter Anwendung ist Lachgas eine der am besten erforschten und sichersten Beruhigungsmethoden in der Zahnmedizin. Die Wirkung klingt schnell ab, das Gas wird nicht verstoffwechselt und verlässt den Körper vollständig.
  • „Warum wird es dann verboten?“
    Das Verbot betrifft den Freizeitgebrauch, nicht den medizinischen Einsatz. Ziel ist es, Jugendliche vor Missbrauch und gesundheitlichen Schäden zu schützen.

Ablauf der Lachgasbehandlung – eine kurze Erinnerung

  • Anpassung der Nasenmaske und langsame Lachgaszufuhr
  • Lokalanästhesie, sobald die beruhigende Wirkung eintritt
  • Durchführung der Behandlung bei vollem Bewusstsein des Patienten
  • Ausleitung des Lachgases mit reinem Sauerstoff – die Wirkung klingt rasch ab

Fazit: Gut informiert beraten
Auch wenn ein Lachgasverbot in erster Linie den Freizeitkonsum betrifft, sorgt das Thema aktuell für Gesprächsbedarf. ZFA sind häufig die ersten Ansprechpartner für Patienten und Eltern. Wer die Hintergründe und den Ablauf einer Lachgasbehandlung kennt, kann sicher und kompetent Auskunft geben – und so zu einer guten Behandlung beitragen.

Kontakt

Beata Luczkiewicz

Freie Journalistin
Beata ist Fachautor für das Recall-Magazin und spezialisiert auf Themen rund um Praxismanagement, Patientenkommunikation und effiziente Abläufe in Zahnarztpraxen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Gesundheitsbereich liefert sie fundierte und praxisnahe Inhalte für Praxisteams.


Email: kontakt@beata-luczkiewicz.de

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