
Was ist die elektronische Medikationsliste?
Die eML ist eine der ersten praktischen Anwendungen der ePA. Sie bündelt automatisch alle Arzneimittel, die per E-Rezept verordnet und in einer Apotheke abgegeben wurden. Der technische Aufwand für die Praxis ist minimal: Ärztinnen und Ärzte stellen wie gewohnt ein E-Rezept aus und signieren es. Die Daten fließen anschließend vom zentralen E-Rezept-Server direkt in die ePA des Patienten – und damit auch in die Medikationsliste.
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet das: Verordnungen von Antibiotika, Schmerzmitteln oder anderen verschreibungspflichtigen Präparaten sind künftig in der eML sichtbar. Damit ergänzen sie die von Haus- oder Fachärzten bereits dokumentierte Medikation.
Welche Daten sind enthalten?
Die eML erfasst alle verschreibungspflichtigen Medikamente, deren Kosten die Krankenkassen übernehmen. Auch rezeptfreie Präparate, Privatverordnungen oder „grüne Rezepte“ können über die eML abgebildet werden, sofern sie als E-Rezept ausgestellt wurden – verpflichtend ist dies jedoch nicht. Ausgenommen bleiben vorerst Betäubungsmittel sowie Verordnungen im Rahmen von Haus- und Pflegeheimbesuchen, die weiterhin papiergebunden erfolgen.
In der Medikationsliste werden nicht nur der Handelsname, der Wirkstoff, die Stärke, die Darreichungsform und die Dosierung vermerkt. Dokumentiert wird auch, wer das Medikament wann verordnet hat und welche Apotheke es abgegeben hat. Je nach Praxisverwaltungssystem (PVS) kann die Liste als PDF angezeigt oder direkt ins System integriert werden – letzteres eröffnet weitere Funktionen wie Filteroptionen oder eine direkte Übernahme in die Behandlungsdokumentation.
Mehr Sicherheit in der Behandlung
Für die zahnärztliche Praxis ist die eML ein Gewinn. Sie ermöglicht einen schnellen Überblick über die Medikation des Patienten – auch dann, wenn dieser sich nicht an die Angaben hält oder wenn unbekannte Präparate im Spiel sind. Wechselwirkungen, Kontraindikationen und Risiken bei Anästhesien lassen sich so besser einschätzen.
Ein weiterer Vorteil: Die eML zeigt, ob ein Rezept tatsächlich eingelöst wurde. Doppelte oder parallele Verordnungen, gerade bei suchtgefährdenden Medikamenten, werden erkennbar. Für Patienten bedeutet die Liste, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen und sie ihre Medikamente jederzeit nachvollziehen können.
Rechte der Patienten
Die Nutzung der eML ist freiwillig. Versicherte können der Speicherung widersprechen. In diesem Fall fließen keine weiteren Daten in die ePA und bestehende Einträge werden gelöscht. Alternativ lässt sich die Liste auch verbergen – sie bleibt dann bestehen, ist jedoch nur für die Patienten selbst einsehbar.
Ausblick: Der digitale Medikationsplan
Die Einführung der eML markiert erst den Anfang. Ab 2026 ist die nächste Ausbaustufe geplant: Dann soll ein vollständiger digitaler Medikationsplan in die ePA integriert werden, ergänzt um Angaben zur Arzneimitteltherapiesicherheit – etwa Körpergewicht oder dokumentierte Allergien. Damit rückt ein durchgängig digital gestützter Medikationsprozess in greifbare Nähe.
Fazit:
Ob Zahnärztin, ZFA oder Hausarzt – wer behandelt, braucht verlässliche Informationen über die Medikation des Patienten. Die elektronische Medikationsliste schafft genau diese Transparenz – sektorübergreifend, aktuell und ohne zusätzlichen Aufwand für die Praxis. Auch wenn die ePA insgesamt noch Anlaufschwierigkeiten hat, zeigt die eML, welches Potenzial in der digitalen Vernetzung steckt: mehr Sicherheit, bessere Zusammenarbeit und eine Versorgung, bei der alle Beteiligten den Überblick behalten.