to:dent:ta Newsletter

  • Umsatzeinbußen:  warum privat Zusatzversicherte für Praxen gerade jetzt immer wichtiger werden
  • So gehts: Bessere Auslastung des Prophylaxe-Bereiches
  • Nachgefragt: Frage einer Praxis aus Würzburg zur Vergütung des Hygiene-Zuschlages durch die private Zahnzusatzversicherung
  • Sofortschutz: – jetzt auch für KFO-Maßnahmen

Natürlich können Sie uns auch weiterhin Fragen stellen oder Themen rund um Zahnzusatzversicherungen nennen. Wir greifen Ihre Wünsche und Fragen gerne auf.

Wir wünschen Ihnen allen, dass Sie die Pandemie-Zeit gesund und erfolgreich überstehen.

Herzliche Grüße

Gabriele Bengel und das todentta-Team
Experten für Zahnzusatzversicherungen

Umsatzeinbußen – warum privat Zusatzversicherte für Praxen gerade jetzt immer wichtiger werden

Zahnarztpraxen hatten gleich zu Beginn der Corona-Krise mit vielen Terminabsagen zu kämpfen, die Umsätze sind teilweise drastisch eingebrochen.

Auch wenn sich die Lage langsam bessert, werden die Auswirkungen der Pandemie noch lange spürbar sein. Da Zahnarztpraxen etwa 50% ihrer gesamten Einnahmen aus Privatleistungen generieren müssen, sind sie besonders betroffen: Patienten, deren wirtschaftliche Lage sich verschlechtert, z.B.  durch Kurzarbeit, werden sich nicht mehr so leicht für eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung oder die regelmäßige Prophylaxe entscheiden können, wenn sie keine Zahnzusatzversicherung haben.

Daher ist es gerade jetzt wichtig, die Patienten auf Möglichkeiten der Absicherung aufmerksam zu machen. Mehr können und müssen Sie nicht tun. Letztlich entscheidet der Patient, ob und wie er sich versichert. Von uns bekommt er die Zahntarife angeboten, die zu seinem Zahnstatus und seinen finanziellen Möglichkeiten optimal passen.

Bessere Auslastung des Prophylaxe-Bereiches – so geht‘s

Der neue Prophylaxe-Tarif der Barmenia kostet ab Alter 21 nur 9 Euro pro Monat. Es werden keine Fragen zu den Zähnen gestellt, es gibt kein Höchstaufnahmealter, es gibt keine Wartezeiten und für Prophylaxe auch keine Erstattungsgrenzen. 100% Erstattung für PZR, Fluoridierung, Fissurenversiegelung, Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen – auch mehrmals im Jahr! Das überzeugt Patienten schnell – und hilft Ihnen hoffentlich, den Prophylaxe-Bereich auszulasten oder gar auszubauen.

Dieser Tarif zahlt auch für Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen und Sedierungsmaßnahmen, allerdings gelten dafür Erstattungsgrenzen von
150 EUR im 1. Jahr
300 EUR in den ersten 2 Jahren – danach unbegrenzt.
Dieser Tarif kann auch ergänzend zu bestehenden Zahnersatztarifen bei anderen Versicherern abgeschlossen werden.

Was Sie dafür tun müssen?
Geben Sie Ihren Patienten unsere Kontaktdaten – wir übernehmen alles Weitere.

Falls Sie nicht mehr genügend Visitenkarten, Flyer oder Ratgeber vorrätig haben, melden Sie sich kurz telefonisch (0711-69306435) oder per E-Mail (beratung@todentta.de) – wir liefern Nachschub.

Nachgefragt!

Frage einer Praxis aus Würzburg:
Dürfen wir bei privat Zusatzversicherten den Hygiene-Zuschlag in Rechnung stellen, auch wenn wir nur Behandlungen durchführen, die wir nach BEMA abrechnen – zum Beispiel, wenn ein Zahn gezogen werden muss?

Antwort:
Nein – das geht leider nicht. Die privaten Versicherer (und Beihilfestellen) erstatten den Zuschlag in tariflichem Umfang, sofern er bei einer versicherten Zahnbehandlung (Zahnersatz/Zahnbehandlung/Prophylaxe) in Rechnung gestellt wird. D.h. berechnen Sie für die erfolgte Behandlung keinerlei privatärztliche Kosten, dann vergüten die privaten Versicherer auch keinen Hygienezuschlag.
Nochmals für alle eine Information zum Hintergrund dieser Frage:
Die Corona-Pandemie stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen bei der Beschaffung von Schutzmaterial. Als schnelle und unbürokratische Hilfe haben die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) daher Anfang April folgendes beschlossen:ab sofort können die Zahnärzte für jede Sitzung eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro abrechnen, um die deutlichen Mehrkosten für Hygieneaufwand und Schutzmaterial abzufedern. Diese Extravergütung kann in analoger Anwendung der GOZ Nr. 3010 mit dem Zusatz – Mehraufwand Hygiene – auf der Rechnung ausgewiesen werden und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020. Als Begründung für die Erhöhung des Steigerungsfaktor kann der Hygieneaufwand nicht zusätzlich herangezogen werden.

Sofortschutz – jetzt auch für KFO-Maßnahmen

Den Zahnersatz-Sofortschutz von ERGO kennen Sie bereits. Nun hat ERGO für Kinder bis Alter 18 eine Zahnzusatzversicherung auf den Markt gebracht, in der KFO-Maßnahmen versichert sind – auch wenn sie vor Vertragsbeginn bereits angeraten, geplant oder beabsichtigt waren.

Der Versicherungsschutz für KFO umfasst folgende Leistungen:
KIG 3 – 5: 
50% der Eigenbeteiligung nach Vorleistung der GKV für Mehrkosten (z.B. Eingliederung thermoelastische Bögen, Funktionsanalyse, Bracketumfeldversiegelung, Zahnprophylaxe). Besteht Vertrag bereits seit 48 Monaten und fand bislang keine kieferorthopädische Maßnahme statt, erhöht sich die Erstattung auf 75%.

KIG 1 + 2:
Erstattet werden maximal 250 EUR pro Versicherungsjahr.

Darüber hinaus sind Zahnersatzmaßnahmen und Zahnbehandlungen zu 100% versichert, sofern sie nach Vertragsbeginn erstmals angeraten wurden. Der monatliche Beitrag beträgt bis Alter 10 Jahre 12,70 EUR, ab 11 Jahren erhöht er sich auf 24,90 EUR. Man ist mindestens 24 Monate an den Vertrag gebunden.

Bedenkt man, dass man für 19,79 EUR 90% bis max. 3600 EUR für KfO KIG 1 – 5 als Versicherungsschutz  bekommen kann, wenn man das Kind rechtzeitig versichert –also bevor der Behandlungsbedarf festgestellt ist – so ist der ERGO-KFO-Sofortschutz wenig attraktiv.
Aber für Patienten, die den rechtzeitigen Vertragsabschluss versäumen, kann der Tarif im Einzelfall hilfreich sein. Wir werden das für Ihre Patienten immer vorab durchrechnen.

to:dent.ta – Newsletter

Heute wollen wir kurz auf Funktionsanalyse und Schienentherapien eingehen. Außerdem gibt es Neuerungen auf unserem Portal und neue Tarife der DKV.

  • Frage einer Praxis aus Berlin: Erstatten Zahntarife auch funktionsanalytische Maßnahmen, die nicht in direktem Zusammenhang mit Zahnersatz durchgeführt werden?
  • Zum 01.10.2019 führt DKV einen verbesserten Tarif für Zahnersatz und einen neuen Tarif für zahnerhaltende Maßnahmen und KfO für Kinder ein
  • Das gibt es nur bei todentta: geführter Vergleich, damit Patienten die individuell passende Zahnzusatzversicherung finden

Natürlich können Sie uns auch weiterhin Fragen stellen oder Themen rund um Zahnzusatzversicherungen nennen. Wir greifen Ihre Wünsche und Fragen gerne auf.

Wir wünschen Ihnen einen bunten Herbst
Herzliche Grüße
Gabriele Bengel und das todentta-Team
Experten für Zahnzusatzversicherungen

Nachgefragt:

Erstatten Zahntarife auch funktionsanalytische Maßnahmen, die nicht in direktem Zusammenhang mit Zahnersatz durchgeführt werden?

Ja, da gibt es etliche Zahntarife dafür.  Wir möchten Ihnen bei dieser Gelegenheit kurz alle Infos zur Verfügung stellen.

  1. Funktionsanalyse (FA) bei Zahnersatz: viele Tarife erstatten die Kosten zum gleichen Prozentsatz, wie auch der Zahnersatz erstattet wird. Es gibt aber auch Einschränkungen: DKV hat im 85%-Tarif bislang FA gar nicht erstattet. Das ändert sich jetzt mit dem neuen Tarif. Advigon leistet für FA nur, wenn mindestens 5 Zähne zeitglich ersetzt werden. Und ARAG schränkt noch weiter ein: FA wird erstattet, wenn in jedem Kiefer mindestens die Hälfte der Zähne sanierungsbedürftig sind und die richtige Schlussbissstellung auf andere Weise nicht feststellbar ist.
  2. FA bei Kiefergelenksproblemen wird z.B. erstattet in den TOP-Tarifen von Union, Württembergische, Bayerische, Janitos, Gothaer und uniVersa. Der Erstattungssatz liegt zwischen 80% und 100%. Aufbissbehelfe und Schienen inkl. Material- und Laborkosten werden ebenfalls erstattet. Spezielle Schienen wie z.B. DROS-Schienen werden bei Württembergische, Bayerische und Gothaer sogar explizit in den Bedingungen als erstattungsfähig aufgeführt.

Die Problematik liegt oft darin, dass sich Ihre Patienten zu spät absichern. Wenn eine „Kassen-Knirscherschiene“ bereits erfolglos im Einsatz war und Ihre Patienten erst Versicherungsschutz suchen, wenn eine Schienentherapie ansteht, dann wird die Leistung abgelehnt, da der Versicherungsfall bereits vor Antragstellung eingetreten war. Die Württembergische, die für FA und Schienentherapien die umfangreichsten Leistungen bietet, fragt im Antrag ausdrücklich nach, ob in den letzten 3 Jahren Untersuchungen wegen Kiefergelenksproblemen (auch Knirscherschiene) stattgefunden haben. Falls ja – wird der Antrag nur mit einem Leistungsausschluss für FA und Schienentherapien angenommen.

DKV – neue Tarife zum 01.10.2019

Der Zahnersatz-Tarif mit 85% Erstattung wird geringfügig  verbessert. Er leistet jetzt auch für FA – aber nur in Zusammenhang mit Zahnersatz.  Und falls die GKV keinen Festzuschuss bezahlt, übernimmt DKV wenigstens 50% der Gesamtkosten (bislang hat sie in diesem Fall gar nichts gezahlt). Füllungen gehören bei DKV zu Zahnersatz. Für dentin-adhäsive Kunststofffüllungen werden aber statt 85% jetzt 100% erstattet.

Beim Zahnbehandlungstarif gibt es mehr Neuerungen: KfO-Leistungen für Kinder werden auf 3000 EUR bei KIG 1 bis 5 erhöht. Zahnprophylaxe /Professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 300 EUR pro Jahr erstattet. Und ein Zuschuss für Bleaching wurde aufgenommen: max. 300 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren, sofern das Bleaching unter Aufsicht eines Zahnarztes durchgeführt wird. Der Zahnbehandlungstarif kostet für Erwachsene altersunabhängig 16 EUR/Monat.

Geführter Vergleich – so kommen Patienten sicher zur passenden Zahnzusatzversicherung

Als bislang einziges Vergleichsportal bieten wir den Portalbesuchern an, neben dem normalen Tarifvergleich einen „geführten Vergleich“ aufzurufen. In dieser Erweiterung stellen wir den Portalbesuchern nacheinander genau die Fragen zu den Zähnen, die wichtig sind. Zum Beispiel fragen wir nicht nur nach „fehlenden Zähnen“. Wir fragen auch ab,  ob die fehlenden Zähne ersetzt werden sollen und falls ja – zeitnah oder irgendwann in der Zukunft? Und vor allem: wir begründen in jedem Schritt, weshalb die Frage wichtig ist. Und natürlich begründen wir auch, weshalb am Ende der Eingaben nun gerade diese Zahntarife aufgeführt werden. So kann Ihr Patient alles gut nachvollziehen. Diese Transparenz ist uns wichtig. Selbstverständlich bieten wir weiterhin eine fachlich kompetente telefonische Beratung an.

Probieren Sie es doch einfach mal kurz aus! Sie finden den Button zum Start des geführten Vergleichs auf der Startseite rechts: www.todentta.de

Wer auf seiner eigenen Praxiswebseite verschiedene Links eingebaut hat, kann selbstverständlich auch zu uns direkt verlinken. Dann sind Sie sicher, dass Ihre Patienten weder billigen Strom noch günstige Kredite oder neue Handyverträge angeboten bekommen –  nur einfach leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen.

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