
Vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 blickt die Fußballwelt nach Kanada, Mexiko und in die USA. Viele Zahnarztpraxen möchten die Begeisterung rund um die Fußball-WM nutzen – sei es mit dekorierten Praxisräumen, Beiträgen in den sozialen Medien oder kleinen Aktionen für Patientinnen und Patienten. Doch Vorsicht: Die Weltmeisterschaft ist nicht nur ein sportliches Großereignis, sondern auch ein geschütztes Markenprodukt der FIFA. Was bedeutet das konkret für Zahnarztpraxen?
Fußballstimmung in der Praxis? Ja!
Grundsätzlich dürfen Praxen die Fußballbegeisterung aufgreifen. Schwarz-Rot-Gold, Fußbälle, Tore oder allgemein fußballbezogene Motive sind in der Regel unproblematisch. Auch Aussagen wie „Wir drücken der deutschen Mannschaft die Daumen“ oder „Fußballfieber in unserer Praxis“ bewegen sich ebenfalls im zulässigen Rahmen. Entscheidend ist, dass nicht der Eindruck entsteht, die Praxis sei offizieller Partner, Sponsor oder Unterstützer der FIFA oder der Weltmeisterschaft.
Ein Beispiel aus dem Praxisalltag: Ein mit Fußballmotiven dekorierter Empfangsbereich, ein Tippspiel unter den Mitarbeitenden oder ein Social-Media-Post mit einem selbst gestalteten Fan-Maskottchen können problemlos sein, solange keine geschützten Logos oder Marken verwendet werden.
Wo wird es kritisch?
Viele Begriffe, Logos und Symbole rund um die WM sind markenrechtlich geschützt. Dazu gehören beispielsweise offizielle FIFA-Logos, WM-Embleme, Maskottchen oder andere geschützte Kennzeichen. Diese dürfen ohne entsprechende Lizenz nicht für eigene Werbezwecke genutzt werden.
Auch scheinbar harmlose Gestaltungen können problematisch werden, wenn sie eine Verbindung zur FIFA nahelegen. Die FIFA verfolgt Verstöße gegen ihre Schutzrechte nach eigenen Angaben sehr konsequent. Mögliche Folgen reichen von Abmahnungen bis hin zu Schadensersatzforderungen.
Für Praxen bedeutet das: Lieber eigene kreative Ideen entwickeln, anstatt auf offizielle WM-Grafiken oder -Symbole zurückgreifen.
Besondere Regeln für Zahnarztpraxen
Neben dem Markenrecht müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte zusätzlich die berufsrechtlichen Vorgaben zur Werbung beachten. Anders als im klassischen Einzelhandel dürfen zahnärztliche Leistungen nicht mit Rabatten, Gutscheinen, Verlosungen oder kostenlosen Behandlungen beworben werden.
Eine Aktion wie „Vier Implantate zum WM-Sonderpreis“ oder „Kostenlose Zahnreinigung bei jedem deutschen Sieg“ wäre daher nicht zulässig.
Erlaubt sind dagegen sachliche Informationen über die Praxis und ihre Leistungen. Werbung darf weder anpreisend noch irreführend oder vergleichend sein. Aussagen wie „Die beste Fußball-Zahnarztpraxis der Stadt“ oder „Wir spielen in der Champions League der Implantologie“ können daher schnell problematisch werden.
Was ist eine gute Lösung?
Wer die WM-Stimmung aufgreifen möchte, sollte auf Kreativität statt auf offizielle Marken setzen.
- Praxisdeko in Schwarz-Rot-Gold
- selbst gestaltete Fan-Maskottchen
- Social-Media-Posts zum Mitfiebern
- Informationen zu Notfallsprechzeiten während der Spiele
- Teamfotos im Fußball-Look ohne geschützte Logos
Ein gutes Beispiel wäre ein eigenes Praxismaskottchen im Deutschland-Fantrikot – ohne DFB-, FIFA- oder Herstellerlogos. So entsteht Fußballstimmung, ohne dass geschützte Kennzeichen verwendet werden.
Fazit: Die Fußball-WM 2026 bietet viele Möglichkeiten, um die gute Stimmung aufzugreifen. Wer jedoch mit offiziellen Logos, Marken oder Symbolen wirbt, bewegt sich schnell in einem rechtlich sensiblen Bereich. Für Zahnarztpraxen kommt hinzu, dass berufsrechtliche Werbevorgaben eingehalten werden müssen.Die sicherste Strategie lautet daher: Fußballbegeisterung zeigen, aber auf eigene kreative Motive setzen.
Quelle:
- IHK-München, Werbung mit der Fußball WM 2026 – Was ist erlaubt?
- DocLeads, Zahnarzt-Werbung: Was ist erlaubt, was nicht?
- Zahnärztekammer Berlin, Werbung von Zahnärzten
