
Wie viel Urlaub steht ZFA laut Gesetz zu?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben ZFA bei einer Sechs-Tage-Woche Anspruch auf 24 Werktage Urlaub im Jahr – das entspricht 20 Urlaubstagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen können zusätzliche Urlaubstage vereinbart werden. Auszubildende haben je nach Alter einen höheren Mindesturlaubsanspruch.
Wie wird der Urlaub bei Teilzeitkräften berechnet?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach den Wochenstunden, sondern nach der Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Eine ZFA, die an drei Tagen in der Woche arbeitet, erhält entsprechend anteilig Urlaub. Für Teilzeitkräfte gilt: Gleiche Berechnung, gleiche Rechte.
Wann haben neue ZFA Anspruch auf den vollen Jahresurlaub?
Der volle Urlaubsanspruch besteht erst nach sechs Monaten Praxiszugehörigkeit. Vorher entsteht pro Monat ein Zwölftel des Anspruchs – auch während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann aber auch vorher mehr Urlaub gewähren.
Wer entscheidet, wer wann Urlaub bekommt?
Die Praxisleitung entscheidet, muss dabei aber soziale Gesichtspunkte berücksichtigen: Mitarbeitende mit schulpflichtigen Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder Alleinerziehende haben Vorrang. Ein Rotationssystem – wer dieses Jahr über Ostern Urlaub hatte, ist im nächsten Jahr später dran – hat sich bewährt.
Was gilt für Brückentage und Schulferien?
Gerade rund um Feiertage wollen viele ZFA frei haben – zum Beispiel an Christi Himmelfahrt oder in den Sommerferien. Der Arbeitgeber kann Urlaubswünsche aus betrieblichen Gründen ablehnen oder eine Urlaubssperre verhängen. Alternativ kann z. B. per Losverfahren entschieden oder zwischen Wunsch- und Pflichturlaub unterschieden werden.
Was passiert, wenn ZFA im Urlaub krank werden?
Wer im Urlaub krank wird, kann sich diese Tage anrechnen lassen – vorausgesetzt, es liegt ein ärztliches Attest vor. Die Krankmeldung sollte sofort erfolgen, idealerweise noch vom Urlaubsort aus.
Was gilt für Sonderurlaub bei familiären Anlässen?
Für Hochzeiten, Geburten oder Todesfälle im engsten Familienkreis kann Sonderurlaub gewährt werden – oft auch bezahlt. Ob auch für Silberhochzeiten oder Umzüge Sonderurlaub gewährt wird, hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
Kann die ZFA Resturlaub ins nächste Jahr übertragen?
Ja – allerdings nur bis zum 31. März des Folgejahres. Wer aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen den Urlaub nicht nehmen konnte, kann ihn später nehmen. Eine pauschale Übertragung ist jedoch nicht erlaubt.
Kann bereits genehmigter Urlaub widerrufen werden?
Grundsätzlich nicht. Nur in wirklichen Notfällen – zum Beispiel bei plötzlich auftretenden Personalengpässen – kann ein bewilligter Urlaub widerrufen werden. Ein Rückruf aus dem Urlaub ist jedoch nur in Ausnahmesituationen zulässig.
Darf Betriebsurlaub angeordnet werden?
Ja, das ist möglich. Die Praxisleitung darf festlegen, dass z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr die gesamte Praxis geschlossen bleibt. Allerdings muss der Großteil des Jahresurlaubs den Mitarbeitenden zur freien Verfügung bleiben.
Fazit: Gute Planung, gutes Teamklima
Eine durchdachte Urlaubsplanung verhindert Konflikte, sichert den Praxisbetrieb – und sorgt für mehr Zufriedenheit im Team. Wer Wünsche frühzeitig sammelt, soziale Aspekte berücksichtigt und transparent entscheidet, sorgt für klare Verhältnisse in der Zahnarztpraxis.
Quelle:
- Arzt & Wirtschaft, Urlaubsplanung in der Praxis: Rechte, Pflichten, Lösungen unter https://www.arzt-wirtschaft.de/videos/urlaubsplanung-in-der-arztpraxis