Vorsorge zählt – für alle: Was sich 2025 mit dem digitalen Zahnbonusheft ändert

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Beata Luczkiewicz
Digital dokumentiert: Das Zahnbonusheft wird Teil der elektronischen Patientenakte – für Jung und Alt.

Das Prinzip Bonusheft – kurz erklärt

Seit Jahrzehnten belohnen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten für regelmäßige Zahnarztbesuche. Wer die jährliche Vorsorge dokumentiert, erhält im Falle eines Zahnersatzes einen höheren Zuschuss. Nach fünf Jahren lückenloser Einträge steigt der Zuschuss von 60 auf 70 Prozent und nach zehn Jahren sogar auf 75 Prozent. Im Bonusheft wird der Tag der Untersuchung festgehalten und mit einem Stempel der Zahnarztpraxis bestätigt. Für viele Patientinnen und Patienten ist dies ein starkes Argument, regelmäßig zur Kontrolle zu kommen – und für das Team ist es eine gute Gelegenheit, das Thema Vorsorge ins Gespräch zu bringen.

Ab 2025: digital statt Papier

Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird das Bonusheft Teil der digitalen Gesundheitsakte. Ab dem 15. Februar 2025 kann die Dokumentation der Vorsorgetermine automatisch erfolgen – vorausgesetzt, die Patientin oder der Patient hat der Nutzung der ePA nicht widersprochen („Opt-out“-Modell). Das Bonusheft soll für die, die es wollen, digital abrufbar sein. Die Daten zum Zahnarztbesuch werden dann direkt aus dem Praxisverwaltungssystem übermittelt und erscheinen im digitalen Bonusheft, etwa in einer Gesundheits-App der Krankenkasse.

Was bedeutet das für den Praxisalltag?

Im besten Fall: weniger Aufwand. Das digitale Bonusheft kann nicht mehr verloren gehen, muss nicht händisch abgestempelt oder ersetzt werden. Nachträgliche Einträge sind nicht mehr nötig. Wichtig ist jedoch: Noch nicht alle Praxisverwaltungssysteme unterstützen die automatische Übermittlung – und nicht alle Patienten nutzen bereits eine ePA. Daher wird das klassische Papierbonusheft weiterhin parallel benötigt.

Worauf ZFA achten sollten

Gerade ZFA sind oft erste Ansprechperson für Fragen rund um Vorsorge und Bonus. Umso wichtiger ist es, über die Neuerungen Bescheid zu wissen, um Patientinnen und Patienten gut beraten zu können. Hier ein paar Punkte, die im Gespräch helfen:

  • Papier oder digital? Beides ist weiterhin möglich. Wer möchte, kann beim alten Bonusheft bleiben. Die Umstellung ist freiwillig.
  • Verpasste Termine: Ein einzelner versäumter Termin macht nicht alles zunichte – aber der Bonus ist erst nach fünf bzw. zehn Jahren lückenloser Vorsorge erneut erreichbar. Ausnahmen gelten nur mit Begründung oder im Pandemiejahr 2020.
  • Kinder und Jugendliche: Sie haben bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf zwei kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen im Jahr. Auch hier zählt das digitale Bonusheft mit.

Fazit: Gut vorbereitet in die Digitalisierung
Das digitale Zahnbonusheft ist ein weiterer Schritt in Richtung vernetzter Gesundheitsversorgung. Es macht vieles einfacher – wenn die Technik mitspielt. Bis dahin heißt es: informiert bleiben, Geduld haben und Systeme kennen. So begleiten die ZFA die Patienten sicher durch den Übergang – und stärken die Vorsorgekultur in der Zahnarztpraxis.

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Kontakt

Beata Luczkiewicz

Freie Journalistin
Beata ist Fachautor für das Recall-Magazin und spezialisiert auf Themen rund um Praxismanagement, Patientenkommunikation und effiziente Abläufe in Zahnarztpraxen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Gesundheitsbereich liefert sie fundierte und praxisnahe Inhalte für Praxisteams.


Email: kontakt@beata-luczkiewicz.de

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