KZBV Aktuell

Zahnmedizinische Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine

Die Vertragszahnärzteschaft steht bereit, Flüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch in Deutschland zu versorgen. Auf einer Sonderseite finden Sie u.a. eine FAQ-Liste des BMG zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer sowie Informationen von KZVen – auch in ukrainischer Sprache. Weiterlesen »

Vertreterversammlung verabschiedet Resolution zum Ukrainekonflikt

Aus aktuellem Anlass nahm Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, bei der außerordentlichen Vertreterversammlung am 9. März 2022 Stellung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und erklärte sich im Namen der Vertragszahnärzteschaft solidarisch mit allen Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine. Die Vertreterversammlung hat zudem eine Resolution zum Ukrainekonflikt verabschiedet. Weiterlesen »

Stellungnahme: Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21. März 2022 zu Gesetzentwürfen und Anträgen über eine gesetzliche Impfpflicht haben KZBV und BZÄK eine Stellungnahme abgegeben. Dabei äußern sich beide Organisationen lediglich zu den Regelungen der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegewesen und nicht zu einer allgemeinen Impfpflicht. Weiterlesen »

Neues Erklärvideo zum E-Rezept

Das Erklärvideo erläutert Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung “E-Rezept”. Es werden konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung illustriert. Zum Video auf YouTube »

Bonusheft: Patienteninformation aktualisiert

Seit mehr als 30 Jahren können gesetzlich krankenversicherte Patienten das Bonusheft bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen vorlegen und den Termin per Stempel und Unterschrift bestätigen lassen. Die KZBV hat jetzt die Patienteninformation zum zahnärztlichen Bonusheft aktualiert. Sie ist auch in den Hauptmigrantensprachen Türkisch und Russisch verfügbar. Zum Download »

Einführung einer Zahnarztnummer

KZBV und GKV-Spitzenverband haben sich abschließend über die Rahmenbedingungen der Zahnarztnummernvergabe verständigt. Die Vereinbarung zwischen den beiden Organisationen sowie die Richtlinie zur Vergabe der Zahnarztnummern im vertragszahnärztlichen Bereich und weitere Dokumente können online abgerufen werden. Die Zahnarztnummern sind bundesweit ab dem 1. Januar 2023 verbindlich zu verwenden. Weiterlesen »

gematik digital: Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Am 30. März 2022 ab 17 Uhr will die gematik interessierten Praxen näherbringen, wie die E-Rezept-Funktionalitäten gemeinsam mit den Systemherstellern und IT-Dienstleistern in den Praxen und Apotheken eingeführt wurden. Software-Hersteller berichten über ihre Erkenntnisse. Des Weiteren werden erste Anwenderinnen und Anwender aus (Zahn-)Arztpraxis und Apotheke zu Wort kommen und von ihren Erfahrungen berichten. Abschließend steht das E-Rezept-Expertenteam für Fragen bereit. Zur Anmeldung »

Agenda Mundgesundheit 2021-2025

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

hat auf ihrer Vertreterversammlung die Agenda Mundgesundheit 2021-2025 verabschiedet. Mit dieser Agenda formuliert die Vertragszahnärzteschaft ihre zentralen Forderungen an die im kommenden Herbst neu zu wählende Bundesregierung und positioniert sich zu zentralen Fragen der zahnärztlichen Versorgung und des Gesundheitssystems. Weitere Themen der Sitzung sind unter anderem der „Pandemiezuschlag“ für Zahnarztpraxen, die neue Parodontitis-Richtlinie, der Kampf gegen Vergewerblichung der zahnärztlichen Versorgung sowie die Digitalisierung.

Nach zwei digitalen Formaten fand die Versammlung – pandemiebedingt unter strengen Hygieneauflagen – erstmals wieder in Präsenz aber mit reduzierter Teilnehmerzahl statt. Gäste und Medien konnten die Veranstaltung über einen Livestream auf der Website der KZBV verfolgen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

war per Video für ein Grußwort live zugeschaltet und stand den Delegierten für eine anschließende Diskussion zur Verfügung. Er bedankte sich bei der Vertragszahnärzteschaft und den Praxisteams für ihr Engagement und ihren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte hätten die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet und mit Hygienekonzepten eine Virusverbreitung in den Praxen verhindert.

Der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer,

zog in seiner Rede eine Bilanz der zurückliegenden Pandemie-Monate und formulierte künftige Ziele der Vertragszahnärzte: „Wir haben in der Pandemie wie schon zuvor in der Flüchtlingskrise bewiesen, dass sich die Menschen in unserem Land genauso wie die Politik auf Zahnärztinnen und Zahnärzte auch in Krisenzeiten hundertprozentig verlassen können. Welchen größeren Beweis für die Bedeutung eines freiberuflichen Berufsstandes und einer leistungsfähigen Selbstverwaltung kann man erbringen als den, den wir mit unserem Krisenmanagement eindrucksvoll abgeliefert haben?“

Auch wenn der Berufsstand vor allem zu Beginn der Pandemie von der Politik allein gelassen und auf sich allein gestellt war und kaum Unterstützung erfahren habe, müsse er doch die zuletzt erreichten Maßnahmen der Bundesregierung und des Ministers anerkennen, die zu einer verbesserten Krisenreaktionsfähigkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung beitragen würden. Auch würdigte er in diesem Zusammenhang die Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-SV, mit der ab dem 1. Juli ein von den Krankenkassen finanzierter „Pandemiezuschlag“ zum Ausgleich für die besonderen Aufwände der Vertragszahnärzte durch die KZVen zur Auszahlung kommen werde.

Als großen versorgungspolitischen Erfolg der KZBV

und Durchbruch bei der Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis nannte Eßer die neue Paraodontitis-Richtlinie: „Trotz der widrigen Umstände während der Pandemie haben wir dieses Leuchtturmprojekt der Zahnärzteschaft zielstrebig weiterverfolgt und über die Ziellinie gebracht. Mit der Richtlinie haben wir – im Schulterschluss mit der Wissenschaft – die systematische Parodontitisbehandlung im Rahmen der GKV grundsätzlich neu ausgerichtet. Zum 1. Juli bilden die Richtlinie, die Ergänzungen der Behandlungsrichtlinie und die dazugehörigen BEMA-Bestimmungen die Grundlage für eine zeitgemäße PAR-Therapie. Wir können unsere Patienten endlich im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung nach dem neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand behandeln. Jetzt haben wir mit der Richtlinie die notwendigen Instrumente in der Hand, um die nach wie vor viel zu hohen Prävalenzen in Deutschland zu senken.“

Als Kernaufgabe der KZBV

bezeichnete es Eßer, die zunehmende Vergewerblichung der zahnärztlichen Versorgung und des deutschen Gesundheitssystems einzudämmen, die Freiberuflichkeit und die Niederlassung in eigener Praxis zu fördern und die Selbstverwaltung zu stärken: „Investoren sind keinesfalls die Heilsbringer des Gesundheitswesens und schon gar nicht der zahnärztlichen Versorgung. Bei uns Zahnärzten gibt es keine Unterversorgung und die Versorgungslage wird durch Investoren auch nicht verbessert, sondern eher verschlechtert. iMVZ begründen wegen des einseitigen Fokus der hinter ihnen stehenden versorgungsfremden Finanzinvestoren auf schnelle Gewinnmaximierung nach unserer Auffassung die Gefahr, dass medizinische Entscheidungen von versorgungsfremden Interessen überlagert werden. Dies kann zu Über- und Fehlversorgungen führen und birgt Risiken für die Sicherstellung der Versorgung! Anders als bei den freiberuflichen Zahnärzten erfolgt die Verteilung von iMVZ nicht proportional zu der Bevölkerung, so dass sich kaum iMVZ in ländlichen und strukturschwachen Regionen ansiedeln. Auch scheint die Versorgung von vulnerablen Bevölkerungsgruppen für Investoren nicht interessant zu sein. Die Abrechnungszahlen zeigen derlei Tendenzen deutlich auf.“

Eßer betonte den Anspruch der KZBV,

die Digitalisierung und den digitalen Transformationsprozess im Gesundheitswesen auch weiterhin aktiv mitzugestalten. Digitale Prozesse und Anwendungen seien längst gelebter Alltag in Zahnarztpraxen – in Administration und Abrechnung, bei Diagnostik und Therapie sowie bei der Befund- und Behandlungsdokumentation. „Statt viel zu kurze Fristen festzulegen und permanent neue Sanktionen zu verhängen, sollte die Politik endlich versorgungspolitisch nutzstiftende Anwendungen schaffen, für eine Refinanzierung der Investitionen in den Praxen Sorge tragen und keine unnötigen zusätzlichen Bürokratiemonster erschaffen“, sagte Eßer.

Zu den weiteren Kernanliegen zählt der Ausbau der Präventionserfolge bei der Mundgesundheit. „Unsere Konzepte waren und sind konsequent an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet. Insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Patienten mit einer Beeinträchtigung haben wir immer im Blick.“

Die von der VV beschlossene Agenda Mundgesundheit 2021-2025 ist in Kürze auf der Website der KZBV verfügbar.

Recall Magazin