
„Das GKV-Spargesetz gefährdet ambulante Versorgung.“ Mit dieser deutlichen Warnung hat sich der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) zu Wort gemeldet. Der Verband befürchtet, dass die geplanten Sparmaßnahmen Arzt- und Zahnarztpraxen wirtschaftlich unter Druck setzen und damit indirekt auch die Menschen, die dort arbeiten. Gemeint ist das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit dem die Bundesregierung eine Finanzlücke bei den Krankenkassen verhindern will.
Aber was hat ein Spargesetz mit dem Gehalt einer ZFA zu tun?
Am Monatsende landet das Gehalt auf dem Konto. Absender ist die Zahnarztpraxis. Damit könnte die Geschichte zu Ende sein. Tatsächlich fängt sie dort aber erst an. Wer der Spur des eigenen Gehalts folgt, landet erstaunlich schnell mitten in der Gesundheitspolitik.
Vom Behandlungsstuhl aufs Konto
Eine Zahnarztpraxis ist nicht nur ein Ort, an dem Menschen behandelt werden. Sie ist auch ein Unternehmen. Mit ihrer Arbeit erwirtschaftet sie Einnahmen. Doch Umsatz ist nicht gleich Gewinn.
Von den Einnahmen müssen sämtliche Praxiskosten bezahlt werden – und natürlich das Team. Das Gehalt einer ZFA hängt deshalb auch davon ab, was eine Praxis mit ihrer Arbeit erwirtschaften kann.
Und da wird das geplante GKV-Spargesetz interessant.
Denn im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung kann eine Zahnarztpraxis ihre Preise nicht einfach erhöhen, wenn ihre eigenen Kosten steigen. Wie sich die Vergütung entwickelt, wird wesentlich durch gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen bestimmt.
Vereinfacht gesagt, soll die Vergütung der Praxen weniger stark steigen dürfen – unabhängig davon, wie sich ihre tatsächlichen Kosten entwickeln.
Wenn die Kosten steigen – aber die Einnahmen nicht mithalten
Material wird teurer. Energie, Software und andere laufende Kosten können steigen. Und natürlich steigen auch die Lebenshaltungskosten der Mitarbeiter. Wer gute Fachkräfte halten möchte, muss deshalb auch über Gehälter sprechen.
Nur: Mehr Geld muss eine Praxis auch erwirtschaften können.
Wenn die Kosten steigen, die Vergütung für erbrachte Leistungen aber nicht im gleichen Maß mitwächst, wird der finanzielle Spielraum kleiner. Das bedeutet jedoch nicht, dass wegen eines neuen Gesetzes das Gehalt einer ZFA plötzlich gekürzt wird.
Die Folgen können viel unspektakulärer sein: Wird eine frei gewordene Stelle sofort neu besetzt? Ist die gewünschte Gehaltserhöhung möglich? Kann eine Mitarbeiterin ihre Stunden aufstocken? Ist die Fortbildung möglich?
Gesundheitspolitik landet selten mit der Aufschrift „Das ändert sich jetzt für Sie“ auf dem Schreibtisch. Sie wirkt auf Umwegen und kann ZFA und Praxisinhaber vor dasselbe Problem stellen, wenn auch aus unterschiedlichen Perspektiven.
Mitarbeiter wünschen sich zu Recht ein Gehalt, das ihrer Arbeit und steigenden Lebenshaltungskosten gerecht wird. Praxisinhaber wiederum müssen mit steigenden Kosten kalkulieren, können diese höhere Ausgaben aber nicht einfach über höhere Preise ausgleichen. Beide Perspektiven sind berechtigt.
Wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, bedeutet aber nicht, auf berechtigte Gehaltswünsche zu verzichten. Und wirtschaftlicher Druck bedeutet umgekehrt nicht, dass eine gute Bezahlung zur Nebensache werden darf.
Bleiben ist mehr wert, als man denkt
Mitarbeiterbindung klingt nach einem großen Begriff. Im Alltag besteht sie oft aus vielen kleinen Dingen: einem verlässlichen Dienstplan, einem Gehalt, das mit der Verantwortung wächst, guten Fortbildungsmöglichkeiten, flexiblen Arbeitszeiten und dem Gefühl, mit der eigenen Arbeit gesehen zu werden.
Nicht alles davon kostet viel Geld. Manches schon.
Natürlich kann eine Zahnarztpraxis nur das ausgeben, was sie erwirtschaftet. Wirtschaftlicher Druck lässt sich nicht mit Wertschätzung wegmoderieren. Umso wichtiger ist es deshalb, Personal nicht ausschließlich als Kostenfaktor zu betrachten.
Eine gute ZFA sorgt für reibungslose Abläufe, sie sorgt dafür, dass Patienten wiederkommen, dass Termine funktionieren und aus mehreren Mitarbeitern ein eingespieltes Praxisteam wird. Die Frage sollte deshalb nicht nur lauten: Was kostet uns eine gute Mitarbeiterin? Sondern auch: Was wäre es uns wert, sie zu behalten?
Die aktuelle Diskussion um das GKV-Spargesetz zeigt vielleicht vor allem eines: Wenn das Gesundheitssystem finanziell unter Druck gerät, geht es nicht nur um Zahlen. Es geht auch um die Menschen, die jeden Tag dafür sorgen, dass eine Praxis funktioniert – und um die Frage, was uns ihre Arbeit wert ist.
- Verband medizinischer Fachberufe (vmf), GKV-Spargesetz gefährdet ambulante Versorgung: Bundesregierung spart Praxisteams und Patient*innen kaputt
- Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Sparpaket der Bundesregierung trifft Zahnmedizin hart
